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Individuelle Prämienverbilligung 2008

Aufgrund der Daten der Steuerbehörden hat die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St. Gallen den voraussichtlich anspruchsberechtigten Einzelpersonen und Familien anfangs Jahr ein vorbeschriftetes Anmeldeformular zugestellt, welches der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen ist. Die SVA berechnet die Höhe der Prämienverbilligung und teilt diese den Antrag stellenden Personen mit. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt in der Regel an die Krankenversicherung, welche die Anrechnung an die Prämienrechnungen vornimmt.

Personen, die kein Formular erhalten haben, aber davon ausgehen, anspruchsberechtigt zu sein, können bei der AHV-Zweigstelle im Wiler Rathaus entweder ein Anmeldeformular verlangen oder dieses online ausfüllen und bis spätestens 31. Dezember 2008 einreichen. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen sich nicht anmelden, da die Prämienverbilligung zusammen mit der Ergänzungsleistung ausgerichtet wird.

Massgebende Einkommensverhältnisse
Grundlage zur Berechnung eines Anspruches auf individuelle Prämienverbilligung bilden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerveranlagung per 31. Dezember 2006. Liegt für das Steuerjahr 2006 keine rechtskräftige Veranlagung vor, wird auf die Daten der provisorischen Steuerrechnung abgestellt. Massgebend sind die persönlichen (familiären) Verhältnisse am 1. Januar 2008.

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