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27. Januar 2010
Alkoholtestkäufe in Wil
Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Wil insgesamt 22 Alkoholtestkäufe mit Jugendlichen durchgeführt. Bei elf Testkäufen wurden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, bei den anderen elf wurden den Jugendlichen hingegen Bier oder sogar hochprozentige Alkoholika verkauft oder serviert.
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige bestehen in der Schweiz klare gesetzliche Bestimmungen: Einem Verkaufsverbot an unter 16-Jährige unterliegen generell alle Alkoholika, auch Wein, Bier, saurer Most und andere vergorene Getränke. Ein Verkaufsverbot an unter 18-Jährige gilt für Alcopops (Softspirituosen und alkoholhaltige Süssgetränke) sowie für alle gebrannten Wasser (Schnäpse und Spirituosen).
Durchsetzung der Abgabeverbote prüfen
Mit sogenannten Alkoholtestkäufen soll die Durchsetzung der bestehenden Abgabeverbote überprüft und schliesslich im Sinne der Alkoholprävention auch verbessert werden. In Wil kamen der Stadtrat und die Kontaktgruppe «Sucht» zur übereinstimmenden Ansicht, dass solche Alkoholtestkäufe sinnvoll und notwendig sind.
Die Departemente Soziales, Jugend und Alter sowie Versorgung und Sicherheit haben in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet. Dieses sieht mit Zustimmung der Eltern Testkäufe von Jugendlichen zwischen 14 und maximal 17 Jahren vor, welche vor den Einkäufen in einer speziellen Schulung sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Bei Missachtung der Gesetzesbestimmungen nimmt die Polizei eine direkte Konfrontation der fehlbaren Person vor, anschliessend erfolgt die Rapportierung und Verzeigung beim zuständigen Untersuchungsrichteramt. Das Konzept sieht auf der anderen Seite aber auch vor, dass dem Verkaufspersonal bei ordnungsgemässem Verhalten direkte mündliche Anerkennung ausgesprochen wird.
Beanstandungen bei elf Testkäufen
Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Wil insgesamt 22 Alkoholtestkäufe durchgeführt. Dabei haben sich elf Verkaufspersonen korrekt verhalten und den Jugendlichen entsprechend der Alterslimiten gar kein Alkohol oder keine gebrannten Wasser verkauft. Bei elf Testkäufen kam es hingegen zu Beanstandungen, weil das Personal den zu jungen Kundinnen und Kunden Bier oder sogar hochprozentige Alkoholika verkauft oder serviert hatte.
Testkäufe wurden sowohl in Gastwirtschaftsbetrieben wie auch in Verkaufsstellen durchgeführt, wobei es sowohl in Restaurants als auch in Läden zu Übertretungen der Gesetzgebung bezüglich des Alkoholverkaufs an Minderjährige kam. Das fehlbare Verkaufs- oder Servicepersonal erhielt von der Stadtpolizei entsprechende Bussenverfügungen.
| Rund 120 Betriebe In der Stadt Wil verfügen gut 100 Betriebe über ein Gastwirtschaftspatent, dürfen also alkoholische und nicht-alkoholische Getränke ausschenken. Zudem gibt es in Wil 21 weitere Alkohol-Verkaufsstätten, welche über ein Kleinhandelspatent verfügen und somit alkoholische Getränke nur in geschlossenen Gebinden abgeben, nicht aber ausschenken dürfen. |