Stadt Wil

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4. Februar 2010

Zusammenfassung der Ergebnisse der heutigen Parlamentssitzung

Wil soll velofreundlicher werden

Heute Donnerstag, 4. Februar 2010, hat das Stadtparlament der Volksinitiative «Velofreundliches Wil» zugestimmt und einen Kredit für die Erweiterung und Möblierung der Pflegewohnung an der Flurhofstrasse bewilligt. Zudem wurden Postulate zu einem Untergymnasium, zur Freiwilligenarbeit, zum Investitionsprogramm der Stadt Wil sowie zum Wechsel von einem statischen zu einem dynamischen Finanzmodell beraten.



38 von 40 Mitgliedern des Stadtparlaments nahmen an der ganzen Sitzung teil. Zudem war Patrik Lerch (SVP) ab 18.00 Uhr anwesend, während Christoph Gehrig (CVP) bis 18.30 Uhr sowie Marianne Mettler (SP), Dario Sulzer (SP) und Franz Mächler (FDP) bis 18.45 Uhr anwesend waren. Seitens des Stadtrates war Andreas Widmer für die ganze Sitzung entschuldigt.



1. Volksinitiative «Velofreundliches Wil»

Bericht und Antrag des Stadtrates

Mit 1‘248 gültigen Unterschriften kam die Volksinitiative «Velofreundliches Wil» im Juli 2008 zustande: «Die Stadt Wil ergreift Fördermassnahmen für den Veloverkehr. Das Ziel ist die Realisierung eines durchgängigen und sicheren Velowegnetzes, bei welchem auch die Kreuzungen und stark befahrenen Strassen für die Velofahrenden optimiert sind. Dadurch soll der Anteil des Veloverkehrs wesentlich erhöht und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert werden. Nach Annahme der Initiative stellt die Stadt Wil zu diesem Zweck über einen Zeitraum von 5 Jahren einen Kredit von 2 Mio. Franken zur Verfügung, wobei dieser Betrag für zusätzliche und nicht im Finanzplan 2007-2011 vorgesehene Projekte zu verwenden ist.»

Die Initianten gehen davon aus, dass durch die Förderung der Anteil Velofahrender innert fünf Jahren um 20 Prozent erhöht werden und die Stadt Wil sich somit als fortschrittliche, attraktive Velostadt positionieren kann sowie die Anzahl Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden reduziert wird. Generell soll gemäss Initianten der motorisierte Verkehr im Stadtzentrum dank der Initiative teilweise auf den Veloverkehr umgelagert werden, was das Zentrum entlastet.

Rahmenkredit von Fr. 2 Mio.
Die Initiative fordert einen Rahmenkredit von Fr. 2 Mio. für fünf Jahre für bauliche Massnahmen zur Förderung des Veloverkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Ziel ist die Realisierung eines durchgängigen, sicheren Velonetzes mit für Velofahrende optimierten Kreuzungen und stark befahrenen Strassen. Die Initianten nennen Beispiele, ohne indes konkreten Projekte aufzuzeigen. Damit überlässt es die Initiative Stadtrat und Parlament, in der Umsetzung mit Blick auf das Ziel und die finanziellen Mittel geeignete Projekte zu bestimmen und zu priorisieren.

Wichtiger Beitrag
Der Stadtrat geht in seinem Bericht und Antrag mit den Initianten einig, dass so eine spürbare und nachhaltige Veränderung des Modalsplit zugunsten des Langsamverkehrs stattfinden wird. Zu-Fuss-Gehende und Velofahrende leisten in der Stadt Wil einen wichtigen Beitrag zur umweltgerechten Mobilität. Die Stadt engagiert sich daher für ihre Anliegen. So enthielten bereits in der Legislaturplanung 2005-2008 die Förderung des Langsamverkehrs und die Legislaturplanung 2009-2012 die Erhöhung der Attraktivität und der Sicherheit des Langsamverkehrs. Auch das Stadtentwicklungskonzept sieht die Förderung des Fuss- und Radwegverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs als strategisches Schlüsselprojekt vor.

Frage der Zuständigkeit
Dem Initiativkomitee geht es primär um bauliche Verbesserungen beim Nebeneinander von Velofahrenden und motorisiertem Verkehr auf stark befahrenen Strassen. Zu diesen zählen vor allem Staatsstrassen, wo indes allein der Kanton über bauliche Anpassungen entscheidet, so dass dort die von der Initiative geforderten städtischen Mittel nichts bewirken können. Der Stadtrat beantragt aber jeweils im Strassenbauprogramm bauliche Anpassungen an Kantonsstrassen: Im 15. Strassenbauprogramm (2009 bis 2013) wurden so diverse Massnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs aufgenommen, etwa auf der Zürcherstrasse, bei den Knoten Scheidweg sowie Fürstenland- und St. Gallerstrasse, beim Gehweg St. Gallerstrasse und beim Geh- und Radweg Georg-Rennerstrasse.

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt bearbeitet das Departement Bau, Umwelt und Verkehr derzeit diverse Langsamverkehrsprojekte. Planungsgrundlagen und Konzepte hierfür bilden die Konzepte Langsamverkehr (2003) und Schulwegsicherheit (2009) sowie der Fuss-, Wander- und Radwegnetzplan (2008).

Detailberatung
In der Detailberatung drückte Laura Berger namens der Fraktion GRÜNE prowil Freude aus über die Unterstützung des Stadtrats für die Initiative. Ihre Fraktion wolle dem Stadtrat dazu noch einige Anstösse auf den Weg geben: So sei eine städtische Ansprechstelle für diese Thematik zu schaffen, zudem sei Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Veloverkehr zu betreiben. Die Vorlage sei in ihren Augen zukunftsgerichtet. Für die SP-Fraktion führte Katja Hegelbach aus, dass das Anliegen gemäss der Unterschriftenzahl von 1248 breit abgestützt sei. Mit durchgehenden, sicheren Radwegverbindungen würde die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöht, zudem würden die Strassen vom motorisierten Verkehr, der in den letzten Jahren in Wil überdurchschnittlich zugenommen habe, entlastet. Reto Gehrig betonte namens der CVP-Fraktion, dass eine Investition in den Langsam- und Veloverkehr richtig sei und die Verkehrssituation verbessern könne. Dabei dürfe indes nicht ausser Acht gelassen werden, dass dies nur ein Teil der Lösung für Wiler Verkehrsfragen sei. Norbert Hodel (FDP) hielt namens seiner Fraktion fest, dass das Anliegen zur Förderung des Veloverkehrs grundsätzlich berechtigt sei, auch wenn jetzt noch nicht klar sei, welche konkreten Projekte genau enthalten seien. Die FDP-Fraktion werde dann bei den einzelnen Projekten wieder Stellung nehmen. Die SVP-Fraktion könne der Initiative hinsichtlich der Sicherheit der Velofahrenden zustimmen, hielt Klaus Rüdiger fest. Ob mit der Initiative der Anteil der Velofahrenden wirklich erhöht werden könne, bezweifle man hingegen: Hier seien wohl auch noch andere Faktoren nebst dem Angebot an Radwegen relevant. Zudem sei man der Ansicht, dass für dieses Thema – im Verhältnis zur Grösse der Stadt Wil – sehr viele Grundlagen und Konzepte vorliegen, wobei diese Zahl mit der Initiative nun noch einmal anwachse.

Zustimmung zur Volksinitiative
In der Schlussabstimmung stimmte das Stadtparlament der Volksinitiative «Velofreundliches Wil» zu. Zudem genehmigte es grossmehrheitlich einen Kredit von Fr. 20‘000.- für die Erarbeitung einer entsprechenden Nutzwertanalyse und eines Umsetzungszeitplans durch ein Planungsbüro.



2. Erweiterung Pflegewohnung Flurhofstrasse

Bericht und Antrag des Stadtrates

Stadtpräsident Bruno Gähwiler (zeichnungsberechtigtes Mitglied der Genossenschaft für Alterswohnungen) und Stadtrat Marcus Zunzer (verantwortlicher Architekt für das Projekt) traten für die Beratung dieses Geschäfts in Ausstand.

Im Jahre 1996 wurde im Parterre des Hauses Flurhofstrasse 5 aus 6-Einzimmerwohnungen durch die Genossenschaft für Alterswohnungen Wil eine Pflegewohnung erstellt. Seit zwölf Jahren wird die sehr gut ausgelastete Wohnung von den SPITEX-Diensten geführt. Die Kostenstellenrechnung bei den SPITEX-Diensten hat nun gezeigt, dass die Pflegewohnung so wie bisher nicht mehr kostendeckend zu betreiben ist: Mit acht Bewohnenden- und zwei Ferienzimmer ist die Zahl der Plätze im Vergleich zum Einsatz des Personals nicht optimal. Die jetzigen Räumlichkeiten und die eingeschränkte Infrastruktur bringen zudem Bewohnende und auch Pflegepersonal häufig an die Kapazitätsgrenze.

Baubeitrag hälftig aufteilen
Die SPITEX-Dienste Wil und Umgebung gaben daher die Prüfung einer Erweiterung in Auftrag, sodass die Pflegewohnung auch künftig kostendeckend betrieben werden kann. Eine Vergrösserung auf 16 respektive (nach Vorgaben des Kantons) auf 15 Plätze auf neu zwei Stockwerken wird dabei aus betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Gründen favorisiert. Mit dieser Grösse kann der Betrieb kostendeckend geführt werden, sofern die Stadt Wil einen Beitrag von Fr. 230‘000.- an die Bau- und Investitionskosten von Fr. 462‘000.- leistet. Dies ermöglicht einen tieferen, für das Betriebsbudget tragbaren Mietzins. Die Erweiterung schafft zudem Bedarf an zusätzlichem Inventar für Fr. 158‘720.-, anzuschaffen von der Betreiberin der Pflegewohnung. Die Genossenschaft für Alterswohnungen Wil und die SPITEX-Dienste Wil und Umgebung beantragen gemeinsam, dass die Stadt Wil hierfür einen Beitrag von Fr. 80‘000.- übernimmt.

Beitrag an Erweiterung leisten
Der Stadtrat begrüsst in seinem Bericht und Antrag die Erweiterung der Pflegewohnung Flurhofstrasse, da der Bedarf an zusätzlichen Pflegeplätzen in der Stadt Wil ausgewiesen ist: Per 2010 fehlen in Wil 80 bis 90 Plätze. Analog des Baubeitrages an die Pflegewohnung Bergholzstrasse 16a ist die Stadt Wil bereit, für Umbau und Investitionen einen Beitrag von Fr. 230‘000.- zu leisten sowie Fr. 50‘000.- an das Betriebsinventar beizusteuern.

Einhellige Zustimmung über alle Fraktionen hinweg
Erwin Schweizer hielt in der Detailberatung namens der CVP-Fraktion fest, dass diese Vorlage sehr sinnvoll, das Bedürfnis ausgewiesen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgewogen sei. Man unterstütze deshalb das Konzept der Pflegewohnungen und das vorgelegte Erweiterungsprojekt. Namens der SP-Fraktion begrüsste Marianne Mettler das Erweiterungsprojekt: Die Nachfrage nach solchen Wohn- und Pflegeformen sei gross, das Angebot hingegen eher knapp, so dass es durchaus noch einige Plätze brauche. Mit Blick auf betriebswirtschaftlichen Aspekte sei der Ausbau zudem doppelt sinnvoll. Etwas kritisch stehe man hingegen der Mietzinsberechung der Genossenschaft für Alterswohnungen gegenüber. Mario Schmitt hielt fest, dass die SVP Fraktion das Projekt ohne Wenn und Aber unterstütze – sowohl den Baubeitrag als auch den Beitrag an das Inventar.

In der Schlussabstimmung gewährte das Stadtparlament der Genossenschaft für Alterswohnungen Wil einstimmig einen Baubeitrag in der Höhe von Fr. 230‘000.- für die Erweiterung der Pflegewohnung Flurhofstrasse 5. Ebenfalls einstimmig genehmigt wurde ein Beitrag von Fr. 50‘000.- an das Betriebsinventar.



3. Postulat Adrian Bachmann, FDP – Ein Untergymnasium für Wil? Erheblicherklärung

Postulat im Wortlaut
Beantwortung des Stadtrates

In Wil sei die Frage nach der Rolle der Sekundarschule St. Katharina und nach der Chancengleichheit für alle Oberstufenschülerinnen und -schüler nach wie vor ungeklärt, schreibt Adrian Bachmann in einem Postulat mit neun Mitunterzeichneten. Im Vorstoss wird der Stadtrat eingeladen, die Vor- und Nachteile eines Untergymnasiums an der Kantonsschule Wil aufzuzeigen und sich im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung des St. Galler Mittelschulgesetzes für eine entsprechende Möglichkeit einzusetzen.

Der Stadtrat verweist in seiner Antwort darauf, dass die Regelungsbefugnis im Mittelschulbereich ausschliesslich bei der St. Galler Regierung, nicht beim Stadtrat Wil liegt. Somit beantragt er dem Stadtparlament, das Postulat nicht erheblich zu erklären. Patrick Bernold unterstützte diesen Antrag namens der CVP-Fraktion: Die Kanti Wil, vor acht Jahren gegründet, sei noch im Aufbau und habe noch nicht den gleichen Status wie die übrigen st. gallischen Kantonsschulen, deshalb sei ein isoliertes Vorpreschen in der Untergymnasiums-Frage nicht opportun. Zudem brauche ein Untergymnasium eine gewisse Grösse – die entsprechenden Klassen (unabhängig von der Nachfrage) in Wil unterzubringen würde demnach einen Erweiterungsbau nach sich ziehen. Namens der SVP unterstrich Klaus Rüdiger, dass das Anliegen von Adrian Bachmann wichtig sei, und kritisierte, dass der stadträtliche Bericht etwas einseitig ausgefallen sei. Der grosse Vorteil eines sogenannten Langzeitgymnasiums (Untergymnasium plus Gymnasium unter einem Dach) sei es, ein umfassendes Grundwissen vermitteln zu können, zudem werde so ein homogenes Lernklima und Lernziel ermöglicht. Esther Spinas, GRÜNE prowil, begrüsste namens ihrer Fraktion grundsätzlich ein Untergymnasium in Wil als zusätzliches Angebot. Als Mittel zur Lösung der Wiler Oberstufenfrage sei es indes wenig geeignet, bezüglich des Qualitätsaspektes gebe es unterschiedliche Meinungen von Fachpersonen, und auch zur Erhöhung der Zahl von Mittelschul-Absolventen im Kanton St. Gallen sei ein Wiler Untergymnasium nicht das geeignete Mittel. Die Fraktion GRÜNE prowil folge daher dem stadträtlichen Antrag auf Nichterheblicherklärung. Mark Zahner, SP, betonte, dass sich die Frage eines Untergymnasiums alleine auf eine kleine Minderheit von Schülerinnen und Schülern beziehe. Eine kommunale Behörde müsse sich aber an der Allgemeinheit oder grossen Mehrheit der Schülerinnen und Schüler orientieren – daher unterstütze er den stadträtlichen Antrag auf Nichterheblicherklärung.

Das Stadtparlament folgte schliesslich dem Antrag des Stadtrates mehrheitlich und erklärte das Postulat als nicht erheblich.

In seiner schriftlichen Antwort geht der Stadtrat trotz des Antrages auf Nichterheblicherklärung auf die Detail-Fragen des Postulanten nach den Vor- und Nachteilen der Schaffung eines Untergymnasiums an der Kantonsschule Wil, insbesondere auch für die ungelösten Fragestellungen aus dem Schulvertrag mit der Sekundarschule St. Katharina, ein.

Chancengleichheit wird nicht verbessert
Dabei verweist der Stadtrat darauf, dass ein Untergymnasium die Chancengleichheit zwischen Buben und Mädchen nicht verbessert: Mit einem Wiler Untergymnasium stünden den Knaben der 6. Primarklasse zwar neu drei statt wie bisher nur zwei öffentlich finanzierte schulische Anschlussmöglichkeiten (Sek oder Real an den Oberstufen Lindenhof oder Sonnenhof; Untergymnasium St. Gallen; Untergymnasium Wil) zur Verfügung. Diese zusätzliche Möglichkeit würde sich aber auch den Mädchen der 6. Primarklasse bieten, welche damit neu vier statt wie bisher drei Möglichkeiten hätten (Sek oder Real an den Oberstufen Lindenhof oder Sonnenhof; Mädchensekundarschule St. Katharina; Untergymnasium St. Gallen; Untergymnasium Wil). In Wil hätten demnach weiterhin drei Viertel aller Kinder (Realmädchen, Realknaben und Sekundarknaben) nicht den gleichen Zugang zu den öffentlich finanzierten Bildungseinrichtungen wie die Sekundarmädchen.

Frage der Qualität
Neben diesem Aspekt stellt sich die Frage, ob ein Untergymnasium (mit besonders talentierten SchülerInnen), verglichen mit der Volksschul-Oberstufe (mit repräsentativer sozialer Durchmischung an Sekundar- und RealschülerInnen) in qualitativer Hinsicht besser abschneidet. Die Entwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität an den Schulen der Stadt Wil basiert auf der Auffassung, dass optimale Leistungsförderung nicht durch die Separation der besonders talentierten OberstufenschülerInnen in Untergymnasien anzustreben ist. Vielmehr sollen individuelle Fördermassnahmen im regulären Oberstufenunterricht besonderen Begabungen Rechnung tragen.

Keine Unterstützung durch den Kanton
Seitens des Kantons wird zudem ein Wiler Untergymnasium nicht unterstützt: Im Jahr 2001 bestätigte das Amt für Mittelschulen, eine Änderung der bisherigen Situation an den «Landmittelschulen» ohne Untergymnasium komme für den Kanton nicht in Frage. Diese Haltung gilt gemäss der Auskunft des Amts für Mittelschulen (Stand September 2009) nach wie vor. Somit sind auch vom Kanton keine Massnahmen im Sinne der Anregung des Postulanten geplant.

Der Postulant Adrian Bachmann, FDP, zeigte sich über die Antwort enttäuscht und kritisierte die Qualität des stadträtlichen Berichts, da dieser teils auf falschen oder allzu verkürzt wiedergegebenen Grundlagen basiere, nicht alle Aspekte beleuchte und andere Fragen gar statistisch statt praxisnahe angehe.



4. Postulat Klaus Rüdiger, SVP – Freiwilligenarbeit in der Stadt Wil. Berichterstattung

Postulat im Wortlaut
Beantwortung des Stadtrates

In dem von Klaus Rüdiger, SVP, mit fünf Mitunterzeichneten im September 2007 eingereichten Postulat wird der Stadtrat aufgefordert, die städtischen Strategien zur Förderung und Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit in Wil aufzuzeigen.

Wichtig für die Stadt
In seiner Antwort betont der Stadtrat, das Freiwilligkeit – sowohl formell in Vereinen oder Stiftungen als auch informell im privaten Bereich – für die Stadt Wil volkswirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch bedeutsam sei. In Wil engagieren sich rund 90 Vereine im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich, im Sportbereich deren 60. Rund 800 Jugendliche setzen sich in Jugendvereinen ein, dazu kommen Vereine in den Bereichen Soziales und Gesundheit, Integration, Natur- und Umweltschutz oder zu Verkehrs- und Quartierfragen. Die Stadt Wil unterstützt diese Arbeit mit finanziellen Beiträgen sowie unentgeltlichen Leistungen und durch zur Verfügung gestellte Infrastruktur. Seit 2001 lädt die Stadt Wil jährlich zu einem Dankesanlass. Solche Anlässe sollen neu zweimal jährlich durchgeführt werden.

Weiterhin unterstützen
Ihre Wertschätzung drückt die Stadt Wil durch die Weiterführung verschiedener bisheriger, aber auch durch neue Massnahmen aus. Die Freiwilligenarbeit soll dabei im gleichen Masse wie bis anhin auch in Zukunft unterstützt werden, konkret mit kostenloser Nutzung von Infrastruktur, Beiträgen für Kultur, Jugendarbeit, Soziales und Gesundheit sowie Beiträgen für besondere Anlässe. Zur Koordination dieser städtischen Unterstützung wird in jedem Departement eine direkte Ansprechperson für die Freiwilligenarbeit bezeichnet. Zudem geht die Stadt Wil eine strategische Zusammenarbeit mit der Freiwilligenfachstelle Benevol ein und übernimmt die Hälfte des Benevol-Mitgliederbeitrages für Wiler Vereine. Zur Förderung der Information über Freiwilligenarbeit wird auf der Website der Stadt Wil eine entsprechende Rubrik eingerichtet, zudem soll die Berichterstattung über Projekte und Personen in der Wiler Freiwilligenarbeit mittels Publikationen auf www.stadtwil.ch gefördert werden. Schliesslich bietet die Stadt verstärkt Betreuung und Weiterbildungsmöglichkeiten für freiwillig Tätige an. Auf Nachfrage von Christoph Hürsch, CVP, nannte Stadträtin Barbara Gysi zum letzten Punkt Unterstützung für Vereine sowie den städtischen Einsatz und die Schulung von Freiwilligen beispielsweise im Bereich Beistandschaften oder Asylwesen als Stichworte. Zudem sei man im Gespräch mit Benevol, Teile ihres Kursangebotes auch in Wil durchzuführen, so Barbara Gysi.

Der Postulant Klaus Rüdiger, SVP, zeigte sich mit der Antwort des Stadtrates zufrieden. Gleichzeitig regte er an, zu überlegen, ob nicht eine einzige Anlaufstelle sinnvoller wäre als mehrere departementale Stellen. Stadträtin Barbara Gysi führte dazu aus, dass Belange der Freiwilligenarbeit in verschiedene Departemente hineinspielen und daher mehrere Anlaufstellen sinnvoll seien, wobei die Koordination beim Departement Soziales, Jugend und Alter liege. Rüdigers Aufruf an den Stadtrat auf, weiterhin aktiv an der Thematik Freiwilligenarbeit dranzubleiben, unterstützte Stadträtin Barbara Gysi. Der Postulatsbericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen, das Postulat ebenfalls ohne Gegenstimme und Enthaltung abgeschrieben.



5. Postulat Christof Gämperle, FDP – Investitionsprogramm Stadt Wil. Berichterstattung

Postulat im Wortlaut
Beantwortung des Stadtrates

Das von Christof Gämperle im April 2004 mit 14 Mitunterzeichneten eingereichte Postulat verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die absehbaren Investitionen im Finanzplan priorisiert werden, wozu entsprechende Kriterien festzulegen sind. Zum anderen wünscht sich der Postulant Massnahmen für eine stärkere parlamentarische Einflussnahme auf die Investitionsplanung.

Der Stadtrat weist in seiner Beantwortung darauf hin, dass das Postulat grundsätzliche Fragen zur finanziellen Führung und Kompetenzabgrenzung aufwerfe. Deshalb sei es unabdingbar, die Antworten in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Der finanzielle Führungsprozess umfasst auch in einer Verwaltung die üblichen betriebswirtschaftlichen Funktionen Planen, Entscheiden, Umsetzen und Kontrollieren. In der Planungsphase werden dem Stadtparlament die Legislaturziele und der Finanzplan zur Diskussion und Kenntnisnahme unterbreitet. In der Entscheidungsphase kommen dem Stadtparlament sowohl beim Budget als auch bei Ausgabenbeschlüssen zu Einzelgeschäften oder parlamentarischen Vorstössen Beschluss- und Eingriffsmöglichkeit zu. Während in der Vollzugsphase kein parlamentarischer Einfluss möglich ist, sind in der Phase der Kontrolle mit der Rechnung und dem Geschäftsbericht dem Stadtparlament wieder Beschluss- und Eingriffsmöglichkeit gegeben.

Prozess optimiert
Im 1. Quartal erfolgen der Abschluss der Rechnung des vergangenen Jahres und Rechnungsprüfung sowie die Erarbeitung des Finanzplans mit dem Investitionsprogramm. Der parlamentarische Prozess zur Rechnung sowie zum Geschäftsbericht und Finanzplan steht im 2. Quartal an, ebenso die Festlegung der Budgetrichtlinien. Die Erarbeitung des Budgets in Verwaltung und Stadtrat prägen das 3. Quartal, anschliessend folgt die Prüfung des Budgetentwurfs durch die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission. Im 4. Quartal stehen der parlamentarische Budgetprozess und die Genehmigung auf dem Programm.

Im Verlauf der letzten Jahre wurde dieser Prozess optimiert. So wurde die Orientierung der Geschäftsprüfungskommission über den Inhalt des Finanzplans und der Budgetrichtlinien seit 2005 zum festen Bestandteil des finanziellen Führungsprozesses. Seit 2007 wird zudem der Finanzplan nicht mehr mit dem Budget jeweils im Herbst, sondern nach Vorliegen der Jahresrechnung im Februar/März erarbeitet. Die parlamentarische Beratung erfolgt so Anfang Juni, losgelöst vom Budget. Dies ermöglicht es dem Stadtparlament, im Hinblick auf den Voranschlag die finanzpolitischen Weichen auf einer gesicherteren Zahlenbasis zu stellen.

Finanzplan als wichtiges strategisches Instrument
Im Postulatstext wird davon ausgegangen, dass der städtische Finanzhaushalt nur gesund bleiben kann und Steuersenkungen nur dann möglich werden, wenn politische Weichen früh gestellt werden. Dies bedinge letztlich, dass das Parlament mit geeigneten Massnahmen die Investitionen steuern könne. Das Postulat wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien Investitionen festgelegt und priorisiert werden und wie das Parlament letztere anhand des Investitionsprogramms steuern kann. Diesbezüglich wurde der Finanzplan als strategisches Planungs- und Führungsinstrument in den letzten Jahren so differenziert weiterentwickelt, dass es dem Stadtparlament heute erlaubt, im Frühsommer die finanzpolitischen Weichen rechtzeitig für das anstehende Budget und die geplanten Investitionen zu stellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich der Finanzplan als strategisches Führungsinstrument ebenso bewährt hat wie die Verknüpfung der Legislaturziele mit dem Finanzplan. Bezüglich der Priorisierung der Investitionen zeigt der Stadtrat dem Stadtparlament jeweils im Finanzplan transparent den Entscheidungsprozess auf, was dem Stadtparlament auch eine politische Wertung ermöglicht. Die parlamentarische Würdigung ist denn auch ein wichtiger Gradmesser für die Mehrheitsfähigkeit und damit Realisierbarkeit der einzelnen Vorhaben. Mit dem Ausweisen von so genannten Rahmenkrediten für Planungen, Studien und Vorprojekte legt der Stadtrat zudem jeweils dar, für welche Vorhaben er entsprechende Planungsarbeiten anzugehen gedenkt. Dies gibt dem Parlament einen Überblick über die Projekte, die in der Verwaltung laufen. Der Stadtrat sieht vor, zukünftig auch grössere, verwaltungsinterne Projekte aufzulisten, die auf den departementalen Jahreszielen basieren. Damit erhält das Stadtparlament einen entsprechenden Überblick über die ressourcenbindenden Planungstätigkeiten zu einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm.

Norbert Hodel, FDP, zeigte sich als Vertreter des Postulanten Christof Gämperle, FDP, mit der Antwort des Stadtrates zufrieden. Der Postulatsbericht betreffend Investitionsprogramm Stadt Wil wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und das Parlament ohne Gegenstimmen und Enthaltungen abgeschrieben.



6. Postulat Marcus Zunzer, CVP – Dynamisches statt statisches Finanzmodell. Berichterstattung

Postulat im Wortlaut
Beantwortung des Stadtrates

In einem Postulat regte das damalige Parlamentsmitglied Marcus Zunzer, CVP, im April 2006 mit neun Mitunterzeichneten die Prüfung eines sogenannt dynamischen Finanzmodells an, das zwar in Bezug auf die Verschuldung weiterhin einen Maximalwert definiert, aber in wirtschaftlich guten Zeiten auch den Wert Null erreichen soll. Der Stadtrat zeigt in seiner Beantwortung nun auf, welche Überlegungen seinem Finanz- und Verschuldungs-Bandbreitenmodell zugrunde liegen.

Abbau in wirtschaftlich guten Zeiten
Grundsätzlich gilt zwar, dass der Staat nur ausgeben kann, was er einnimmt. Diese Sichtweise reduziert indes den politischen Handlungsspielraum: Der Stadtrat ist der Meinung, dass eine kontrollierte und massvolle Verschuldung je nach konjunktureller Lage und politischer Gewichtung der aktuellen Bedürfnisse eine wichtige und unverzichtbare finanzpolitische Option darstellt. Wichtig ist indes, dass in wirtschaftlich guten Zeiten sodann auch ein Abbau der Verschuldung erfolgt. Dabei kann ein Abbau der Verschuldung durch eine Reduktion der Investitionen, eine Kürzung der laufenden Konsumausgaben sowie durch eine Erhöhung der laufenden Einnahmen oder des Steuerfusses erreicht werden.

Bezüglich der Verschuldung hat sich der Stadtrat Leitlinien gesetzt: So darf eine Verschuldung nur im Zusammenhang mit Investitionsausgaben und nicht zur Finanzierung von Konsumausgaben in Kauf genommen werden. Eine steigende Verschuldung ist dabei nur dann finanzpolitisch verträglich, wenn längerfristig Einnahmen generiert werden, mit denen die Folgekosten aus der Verschuldungserhöhung finanziert werden können. Schliesslich soll die Verschuldungspolitik, das heisst die Finanzierung von Investitionen, antizyklisch sein.

Bandbreitenmodell als bessere Lösung
In den 90er-Jahren wurde als Verschuldungsbegrenzung ein Wert von maximal 200 Prozent der Einfachen Steuer definiert. Der Stadtrat gibt dem Postulanten recht, dass dies kein taugliches Mittel war, denn mit dem zunehmenden Ertrag der Einfachen Steuer stieg auch die obere Verschuldungsgrenze laufend. Deshalb hat der Stadtrat mit dem Finanzplan 2007–2012 ein Bandbreitenmodell eingeführt. Mit diesem Modell definiert der Stadtrat sein Ziel einer «massvollen und haushaltsverträglichen Verschuldung» mit einem Richtwert zwischen Fr. 25 Mio. und Fr. 45 Mio. liegt, was einer Verschuldung pro Kopf der Bevölkerung zwischen Fr. 1'400.- und Fr. 2'500.- entspricht und gemäss St. Galler Gemeindefinanzstatistik im «Grünen Bereich» liegt (bis Fr. 3'000.-).

Wird die Mindestgrenze der Verschuldung unterschritten, so ist eine Steuerfussreduktion oder ein Verzicht auf den Sockelbeitrag der Technischen Betriebe Wil in Erwägung zu ziehen, ohne aber die Finanzentwicklung und die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausser Acht zu lassen. Zeichnet sich hingegen eine Überschreitung der Obergrenze der Verschuldung ab, so hat der Stadtrat im Finanzplan Massnahmen aufzuzeigen. Mit der Reduktion und Priorisierung von Investitionen, der Stabilisierung oder Reduktion der Konsumausgaben sowie der Erhöhung der Erträge, namentlich durch Anpassung des Steuerfusses sowie des TBW-Sockelbeitrags soll die Überschreitung möglichst gering gehalten und die Verschuldung möglichst schnell wieder in die Bandbreite zurückgebracht werden.

Mit dem Modell räumt der Stadtrat im Rahmen der definierten Bandbreite einer tiefen Verschuldung gegenüber einer Steuerfussreduktion Priorität ein. Damit hat er klar zum Ausdruck gebracht, dass in wirtschaftlich guten Zeiten der Verschuldungsabbau ein wichtiges Anliegen ist. Gleichwohl sollen auch die Steuerzahlenden von einer verbesserten Finanzlage mit einer Steuerfussreduktion dann profitieren, wenn mit Blick auf die fünfjährige Planungsperiode die definierte untere Verschuldungsgrenze von Fr. 25 Mio. erreicht wird.

Tiefe Verschuldung als wichtiges Ziel
Der Stadtrat teilt die Meinung des Postulanten, dass eine möglichst tiefe Verschuldung mit Blick auf eine nachhaltige Finanzpolitik ein wichtiges finanzpolitisches Anliegen ist. Das Ziel, Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren, ist ein zentrales Anliegen der städtischen Finanzpolitik. Die Verschuldungshöhe ist aber immer auch in Relation zur Infrastruktur zu beurteilen, da die nächste Generation nicht nur den Nutzen, sondern auch einen angemessenen Teil der finanziellen Lasten tragen soll.

Christoph Hürsch, CVP, zeigte sich als Vertreter des Postulanten Marcus Zunzer, CVP, mit der Antwort zufrieden. Vor dem Hintergrund der Ausführungen im Bericht, welche in den kommenden Jahren infolge grosser Projekte wie des Sportparks Bergholz einen Anstieg der Verschuldung prognostizieren, werde das Ratsreferendum zum Steuerfuss noch unverständlicher und weniger nachvollziehbar. Der Postulatsbericht betreffend Finanzmodell wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und das Parlament ohne Gegenstimmen und Enthaltungen abgeschrieben.



Kommissionsbestellung

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden drei Kommissionen eingesetzt:

  • Zur Vorberatung des Geschäfts «Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum durch Videoüberwachung» wurde eine nicht ständige Siebnerkommission unter dem Vorsitz der FDP-Fraktion bestellt. Das Parlament wählte Bruno Egli (FDP) als Präsident sowie Patrick Bernold (CVP), Erwin Schweizer (CVP), Patrick Lutz (SVP), Erwin Hauser (SVP), Esther Spinas (GRÜNE prowil) und Dario Sulzer (SP) als Mitglieder dieser Kommission.
  • Zur Vorberatung des Geschäfts «Sportpark Bergholz – Bauvorlage» wurde eine nicht ständige Siebnerkommission unter dem Vorsitz der CVP-Fraktion bestellt. Das Parlament wählte Christoph Hürsch (CVP) als Präsident sowie Reto Gehrig (CVP), Patrik Lerch (SVP), Norbert Hodel (FDP), Franz Mächler (FDP), Eva Noger (GRÜNE prowil) und Katja Hegelbach (SP) als Mitglieder dieser Kommission.
  • Zur Vorberatung des Geschäfts «Sportpark Bergholz – Betriebsvorlage» wurde eine nicht ständige Siebnerkommission unter dem Vorsitz der SVP-Fraktion bestellt. Das Parlament wählte Harald Girschweiler (SVP) als Präsident sowie Christine Hasler (CVP), Erich Grob (CVP), Pascal Stieger (CVP), Mario Breu (FDP), Guido Wick (GRÜNE prowil) und Marianne Mettler (SP) als Mitglieder dieser Kommission.




Parlamentarische Vorstösse

An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurden folgende parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

  • Norbert Hodel, FDP – Anfrage: Steuereinnahmen.
  • Klaus Rüdiger, SVP – Interpellation: Schutz der Bevölkerung vor Rasern und deren Lärmbelästigung




Schluss der Sitzung

19.20 Uhr

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