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24. Februar 2010
Individuelle Prämienverbilligung 2010
Aufgrund der Daten der Steuerbehörden hat die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St. Gallen den voraussichtlich anspruchsberechtigten Einzelpersonen und Familien anfangs Jahr ein vorbeschriftetes Anmeldeformular für eine Individuelle Prämienverbilligung zugestellt. Dieses Formular ist der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen. Personen, welche noch kein Formular erhalten haben, aber davon ausgehen, anspruchsberechtigt zu sein, können ab sofort bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Wil einentsprechendes Anmeldeformular verlangen oder dieses online unter www.svasg.ch beziehen.
Massgebende Einkommensverhältnisse
Grundlage zur Berechnung eines Anspruches auf Individuelle Prämienverbilligung bilden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerveranlagung per 31. Dezember 2008. Liegt für das Steuerjahr 2008 keine rechtskräftige Veranlagung vor, wird auf die Daten der provisorischen Steuerrechnung abgestellt. Massgebend sind die persönlichen (familiären) Verhältnisse am 1. Januar 2010.
Auszahlung an die Krankenversicherung
Das Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt bis spätestens 31. Dezember 2010 bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Wil eingereicht werden. Nach dem Einreichen des Formulars berechnet die SVA die Höhe der Prämienverbilligung und teilt diese den antragstellenden Personen mit. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt in der Regel an die Krankenversicherung, welche die Anrechnung an die Prämienrechnungen vornimmt. (sk.)
| Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, müssen sich nicht mit einem Formular anmelden, da die Prämienverbilligung zusammen mit der Ergänzungsleistung ausgerichtet wird. |
Weitere Auskünfte sind
online oder aus dem Merkblatt ersichtlich, das bei der AHV-Zweigstelle im Rathaus Wil (Telefon 071 913 53 53) oder online unter
www.svasg.ch bezogen werden kann.