Stadt Wil

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4. August 2010

Sommerserie «Sportpark Bergholz» – Teil 4

Aktiengesellschaft als Betreiberin

Für den Betrieb des Sportparks Bergholz sieht der Stadtrat die Gründung eine privatrechtliche Betriebsform mit einer Aktiengesellschaft AG vor, wobei der Betrieb mittels einer Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und AG geregelt wird und die Anlagen im Eigentum der Stadt bleiben. Das Stadtparlament hat dieser Betriebsform zugestimmt.

An die Betriebsführung einer Sportanlage wird ein doppelter Anspruch gestellt: Einerseits soll die Anlage möglichst wirtschaftlich geführt werden. Anderseits setzt aber der öffentliche Auftrag einem rein ökonomisch orientierten Betrieb Grenzen, denn als öffentliche Einrichtung dient die Anlage im Sinne von gemeinwirtschaftlichen Leistungen zugunsten der Volksgesundheit der ganzen Bevölkerung: Der Sportpark Bergholz hat der Wiler Bevölkerung eine attraktive Möglichkeit zu sportlicher Betätigung, zur Erholung und aktiven Freizeitgestaltung bei sozialverträglichen Tarifen anzubieten. Trotz wirtschaftlicher Orientierung bleibt damit die Wahrung öffentlichen Interesses übergeordnete Richtschnur.

Öffentliche Interessen wahren trotz wirtschaftlicher Ausrichtung
Um beiden Ansprüchen gerecht zu werden, sieht der Stadtrat eine privatrechtliche Betriebsform mit einer Aktiengesellschaft (Wiler Sportanlagen AG, abgekürzt WISPAG, mit einem Aktienkapital 1 Millionen Franken) als Betreiberin vor: Die privatrechtliche Betriebsform ermöglicht die klare Trennung von strategischer (politischer) und operativer (wirtschaftlicher) Ebene und damit unternehmerische Flexibilität sowie Schnelligkeit des Handelns. Und mit einer AG, in deren Verwaltungsrat die Stadt die Mehrheit stellt, bleibt mit Blick auf die gemeinwirtschaftliche Aufgabe auch die Einflussnahme durch die öffentliche Hand gegeben: Trotz grundsätzlich wirtschaftlicher Ausrichtung erlaubt eine Aktiengesellschaft die Realisierung wichtiger öffentlicher Interessen – konkret beispielsweise erschwingliche Eintrittspreise und den Betrieb defizitärer, aber für die Volksgesundheit wichtiger Betriebszweige wie etwa Freibad und Eishalle. Bezüglich Betriebsführung legt der Stadtrat in einer Leistungsvereinbarung (siehe Kasten) Rahmenbedingungen und Eckpunkte fest.

Im Eigentum der Stadt belassen
Wesentliche Anlagenbereiche wie etwa Freibad oder Eishalle können infolge teurer, technisch anspruchsvoller Anlagen nicht kostendeckend betrieben werden. Für Investitionen zur Werterhaltung und Erneuerung wird der Sportpark Bergholz immer auf städtische Hilfe angewiesen sein. Der Stadtrat hat daher beschlossen, die Anlagen im Eigentum der Stadt zu belassen und nicht einer privaten Gesellschaft zu übertragen.

Das Stadtparlament hat die Betriebsvorlage für den Sportpark Bergholz an seiner Sitzung vom 1. Juli 2010 beraten und dabei eine privatrechtliche Betriebsform mit einer Aktiengesellschaft, den Entwurf der Leistungsvereinbarung sowie die Trennung von Betrieb und Eigentum gutgeheissen.

Übertragung der Betriebsführung mittels Leistungsvereinbarung

Die Stadt als Besitzerin und die WISPAG als Betreiberin schliessen eine Leistungsvereinbarung ab. Diese legt insbesondere den Leistungsauftrag und die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben fest: Freibäder, Hallenbad, Eishalle und Fussballanlagen stehen primär der Bevölkerung, Schulen und Vereinen für sportliche Aktivitäten und für die Freizeitgestaltung zur Verfügung. Diese Nutzungen können nicht kostendeckend den Besuchenden verrechnet werden. Sie gelten als gemeinwirtschaftliche Aufgaben der Stadt und haben laut Leistungsvereinbarung grundsätzlich Vorrang vor kommerziellen Interessen der WISPAG.

Die Vereinbarung gesteht der WISPAG grösstmögliche unternehmerische Freiheit zu, die nur dort vertraglich eingeschränkt wird, wo es das öffentliche Interesse erfordert. Grundsätzlich gehört die Gestaltung der Eintritts- und/oder Produktepreise in die WISPAG-Kompetenz. Soweit indes Leistungen mit gemeinwirtschaftlichem Charakter betroffen sind, bestimmt die Stadt Wil die Tarifgestaltung mit.

Die Leistungsvereinbarung wird vorerst für vier Jahre abgeschlossen, nach dem dritten Betriebsjahr wird über die Folgevereinbarungen verhandelt.

Tieferes Betriebsdefizit trotz erweitertem Angebot

Der Businessplan weist die Einnahmen und Ausgaben von allgemeinen Anlagenteile, Restaurant, Wellness, Hallenbad, Eishalle, Freibad Bergholz, Freibad Weierwise und Fussball als einzelne Kostenstellen aus. Mit Ausnahme von Restaurant und Wellness, die jährlich einen namhaften Deckungsbeitrag von rund 200'000 Franken beisteuern, sind voraussichtlich alle anderen Bereiche, die gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen, defizitär – mittelfristig ist mit einem jährlichen Betriebsdefizit von 1,7 Millionen zu rechnen.

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sind durch die öffentliche Hand abzugelten, daher überweist die Stadt der WISPAG jährlich einen Beitrag von brutto 1,7 Millionen. Abzüglich der zugesicherten Betriebsbeiträge von neun Regionsgemeinden von rund 200‘000 Franken pro Jahr an Schwimmen und Eislauf reduziert sich der Beitrag der Stadt auf netto rund 1,5 Millionen. Dieser Betrag liegt um 170‘000 Franken unter dem budgetierten Betriebsdefizit der heutigen Anlagen von 1,677 Millionen für das Jahr 2010 – trotz dem deutlich attraktiveren und erweiterten Angebot.


Nächste Woche im Teil 5 der Sommerserie: Zeitplan und wiederkehrende finanzielle Auswirkungen

Bislang erschienene Teile der Sommerserie: «Neuer Sportpark nach 47 Jahren» (14. Juli 2010); «Vielfalt für einen attraktiven Sportpark Bergholz» (21. Juli 2010); «Investitionskosten für die Realisierung des Gesamtprojekts Sportpark Bergholz» (28. Juli 2010).

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