Stadt Wil

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11. August 2010

Hundehalter müssen Sachkundenachweise bis am 1. September 2010 erbringen

Das seit September 2008 angewandte Tierschutzgesetz des Bundes schreibt vor, dass jede Person, die einen neuen Hund erwerben oder halten will, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen so genannten Sachkundenachweis erbringen muss. Für diesen Nachweis sind bei anerkannten Fachleuten eine theoretische Ausbildung (für Neu-Hundehalter) und ein Kurs für praktische Hunde-Erziehung (für neu-Hundehalter wie auch für Personen, die vor dem neuen Hund bereits ein Tier gehalten haben) zu absolvieren.

Nach erfolgreich bestandenem Kurs muss der vom Anbieter ausgestellte Sachkundenachweis auf der Gemeinde vorgelegt werden, so dass er in der Hundehalterdatenbank erfasst werden kann. Die Frist für die Erbringung des Nachweises läuft am 1. September 2010 ab. In der Stadt Wil ist die Stadtkasse im Rathaus für die Erfassung der Sachkundenachweise zuständig.

Weitere Informationen zu den praktischen Hunde-Erziehungskursen sind online unter www.skn-kurse.ch zu finden.

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