Stadt Wil

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25. August 2010

Merkblatt zu Begegnungs- und Tempo-30-Zonen

Das Departement Bau, Umwelt und Verkehr der Stadt Wil hat ein Merkblatt zu Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen zusammengestellt. Das Merkblatt richtet sich als Kurzinformation an Eltern, Schülerinnen und Schüler und an deren Lehrpersonen sowie an Autofahrerinnen und Autofahrer.

Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen bringen nebst weniger Lärm vor allem bessere Wohnqualität und mehr Sicherheit, insbesondere für die langsameren Verkehrsteilnehmenden. Dabei sind aber einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden Zonen zu unterscheiden.

Tempo-30-Zonen: In Tempo-30-Zonen haben Fahrzeuglenkende gegenüber Fussgängerinnen und Fussgängern zwar Vortritt, müssen ihnen jedoch das Überqueren der Strasse in angemessener Weise ermöglichen. Bestehende Fussgängerstreifen werden aufgehoben – Zufussgehende können die Strasse dort überqueren, wo sie sich am sichersten fühlen und wo die besten Sichtverhältnisse vorherrschen. In Tempo-30-Zonen gilt für den Fahrverkehr grundsätzlich Rechtsvortritt, zudem dürfen Fahrzeuge nur in markierten Parkfeldern abgestellt werden.

Begegnungszone: In Begegnungszonen steht den Fussgängerinnen und Fussgängern die Verkehrsfläche für Spiel und Sport, zum Einkaufen und Flanieren oder als Begegnungsstätte zur Verfügung. Zufussgehende haben gegenüber dem Fahrzeugverkehr Vortritt. Sie können die Fahrbahn ohne Fussgängerstreifen jederzeit und überall überqueren, wobei sie jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern dürfen. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h, es gilt grundsätzlich Rechtsvortritt. Das Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. In der Stadt Wil bestehen zwei Begegnungszonen – rund um den Stadtweier und auf dem Hofplatz.

Das Merkblatt enthält des Weiteren praktische Tipps für Eltern und Kinder zur Sicherheit auf den Schulweg oder auf dem Weg zum Kindergarten sowie Hinweise zum korrekten Umgang mit sogenannten «fahrzeugähnlichen Geräten», sprich alle mit Rädern und Rollen ausgestatteten Fortbewegungsmittel wie beispielsweise Kickboards, Micro-Scooter oder Trottinette.

Die Merkblätter werden in den Schulen verteilt. Sie können zudem im Drucksachenständer im Rathaus Wil bezogen und unter www.stadtwil.ch (Onlineschalter, Buchstabe «T») respektive direkt mit diesem Link heruntergeladen werden.

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