Stadt Wil

Einwohneramt

Das Einwohneramt führt das Einwohnerregister der Stadt Wil und erbringt folgende Dienstleistungen:


Einwohnerstatistik 1850 - 2011

Registerharmonisierung
Dies sind die gesetzlichen Grundlagen:


Für die Anmeldung beachten Sie bitte:

  • Vor der Anmeldung muss zuerst die Abmeldung bei der früheren Wohngemeinde erfolgen. Eine Anmeldung hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen. Eine verspätete Anmeldung kann eine Verzeigung mit Busse zur Folge haben.
  • Das Einwohneramt kann eine persönliche Vorsprache verlangen, sofern das Anmeldeformular nicht vollständig oder fehlerhaft ausgefüllt wurde, Unstimmigkeiten bestehen oder nötige Unterlagen nicht eingereicht wurden.
  • Personen, die aus dem Ausland zuziehen, müssen persönlich auf dem Einwohneramt vorsprechen und folgende Papiere vorlegen: Heimatschein (bei SchweizerInnen); Familienbüchlein oder Familienausweis (sofern vorhanden); Reisepass oder Personalausweis; Nachweis der bestehenden Krankenkasse (sofern bereits vorhanden); Mietvertrag; Kostenvorschuss Fr. 68.-- bei Beantragung einer Ausländerbewilligung (EG/EFTA)


Adressauskünfte
(Datenschutzgesetz)
Das Einwohneramt kann bestimmte Daten weitergeben. Im Einzelfall an Private, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Telefonische Anfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden. Ausserdem werden über vormundschaftliche Massnahmen keine Auskünfte erteilt. Es wird unterschieden zwischen:

1.  Einfache Adressauskunft
Name, Rufname, Adresse, Zuzugsdatum bzw. Wegzugsdatum:   Fr. 10.00

2.  Erweiterte Adressauskunft
Name, Rufname, Adresse, Geburtsdatum, Heimat, Zuzugsort und Datum, Bewilligung:   Fr. 16.00

3.  Erweiterte Adressauskunft mit schriftlichem Einverständnis des Betroffenen
Name, Rufname, Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimat, Einreisedatum, Zuzugsort- und Datum, Bewilligung:   Fr. 16.00

Folgende Unterlagen müssen mit gesandt werden:

  • Interessennachweis
  • schriftliches Einverständnis bei Ziffer 3

Die entsprechende Auskunft erhalten Sie mit Rechnung per Post.


Dem Einwohneramt ist zudem die Kontrollstelle für Krankenversicherung angegliedert.

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