Kulturförderung
Kulturförderung ist eine bedeutsame Aufgabe der Stadt Wil. So sollen ein regionales Kulturangebot und ein anregendes kulturelles Klima geschaffen werden. Die verschiedenen kulturellen Vereinen und Institutionen werden mit einmaligen sowie jährlichen Betriebsbeiträgen unterstützt. Dabei wird das aktuelle Kulturschaffen in verschiedenen Bereichen berücksichtigt, indem Projekte und Veranstaltungen auf vielfältige Art und Weise unterstützt werden.
Kulturkommission
Die Kulturkommission berät den Stadtrat in kulturellen Fragen. Sie empfiehlt dem Stadtrat, welchen Einzelpersonen oder Gruppierungen die jährlichen Förder-, Anerkennungs-, oder Kulturpreise verleiht werden sollen. Anlaufstelle für Anliegen und Informationen zur Kultur sowie für Gesuchstellende um finanzielle Unterstützung ist das Sekretariat «Kultur».
Der Kulturkommission gehören an:
Stadtpräsident Bruno Gähwiler, Vorsitzender
Marie-Louise Eberhard, Musikerin
Nicole Losurdo, Mitglied Verein Kulturzentrum Wil
Renato Müller, Kunstschaffender
Frank Nievergelt, Kurator Kunsthalle Wil
Ruedi Schär, Vertreter Ortsgemeinde Wil
Christian Schmid, Geschäftsleiter Wil Tourismus
Irène Häne, Leiterin Stadtbibliothek
Werner Warth, Stadtarchivar
Simona Hegelbach, Sekretärin Kulturkommission
Die Kulturkommission beantragt dem Stadtrat die jährlich wiederkehrenden Beiträge für das Kulturbudget. Sie gewährt während dem Jahr einmalige Beiträge für kulturelle Projekte und Veranstaltungen aus dem Kulturkredit. Gemäss den Richtlinien zur Kulturförderung vom 17. Juni 1998 handelt es sich dabei um Beiträge und Defizitgarantien an Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen, Institutionen und Veranstaltern unter anderem aus den Kultursparten:
Beitragsgesuche
Die Beitragsgesuche sind dem Sekretariat der Kulturkommission einzureichen. Sie müssen folgende Angaben enthalten:
Adresse der Gesuchstellenden
Projektbeschrieb
Liste der Mitwirkenden
Begründung "Beziehung zur Stadt Wil"
Veranstaltungstermin und -ort
Detailliertes Budget
Finanzierungsplan
Die Gesuche sind, wenn möglich, 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin einzureichen.