Stadt Wil

Parlamentarische Vorstösse

Ein parlamentarischer Vorstoss ist ein Antrags- und Fragerecht der Mitglieder des Stadtparlaments mit dem Ziel, ihren politischen Willen zum Ausdruck zu bringen oder ihre Anliegen in die parlamentarische Diskussion einzubringen. Das Geschäftsreglement des Stadtparlaments kennt vier verschiedene Arten von parlamentarischen Vorstössen. Die Vorstösse können auch ausserhalb der Sitzungen eingereicht werden.

Motion
Jedes Mitglied kann mit einer Motion beantragen, dass der Stadtrat den Entwurf für eine Revision der Gemeindeordnung, für ein rechtssetzendes Reglement oder einen anderen in die Zuständigkeit des Stadtparlaments fallenden Beschluss vorlegt. Das gleiche Recht steht auch den parlamentarischen Kommissionen zu.

Postulat
Mit einem Postulat kann jedes Mitglied beantragen, dass der Stadtrat prüft und Bericht erstattet, ob ein Entwurf  für den Erlass eines Reglements oder ob eine andere Massnahme zu treffen sei. Diese Möglichkeit haben auch die parlamentarischen Kommissionen.

Interpellation
Mit einer Interpellation kann verlangt werden, dass der Stadtrat Auskunft über eine Angelegenheit erteilt, welche die Interessen der Stadt Wil tangiert oder zum städtischen Aufgabenbereich gehört. Eine Interpellation muss von mindestens drei Mitgliedern des Stadtparlaments unterzeichnet werden. Das Parlamentspräsidium kann auf Antrag des Erstunterzeichners den Vorstoss dringlich erklären, womit der Stadtrat die Interpellation an der nächsten Sitzung zu beantworten hat.

Anfrage
Jedes Mitglied kann vom Stadtrat eine schriftliche Auskunft verlangen über eine Angelegenheit, die zum Aufgabenbereich der Stadt gehört oder deren Interessen berührt. Die Antwort hat innert drei Monaten zu erfolgen. Es erfolgt keine parlamentarische Beratung. 

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