Stadt Wil

Bewilligungsverfahren

Verfahrensarten
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden sowohl grosse Bauvorhaben als auch kleinere bauliche Veränderungen geprüft. Das kantonale Baugesetz sieht zu diesem Zweck nebst dem ordentlichen Verfahren das vereinfachte Verfahren und das Meldeverfahren vor:

  • Das ordentliche Verfahren findet überall dort Anwendung, wo nicht das vereinfachte Verfahren oder das Meldeverfahren angewendet wird.
  • Das vereinfachte Verfahren findet nur dort Anwendung, wo keine oder nur die Interessen weniger Einspracheberechtigter berührt werden.
  • Das Meldeverfahren kommt nur auf entsprechendes Gesuch des Bauwilligen zur Anwendung. Es dürfen weder Interessen von Einspracheberechtigten noch wesentliche öffentliche Interessen berührt werden.

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