Taxigewerbe

Taxigewerbe
Wer das Taxigewerbe von in der Stadt Wil gelegenen öffentlichen oder privaten Standplätzen aus betreiben will, bedarf einer Bewilligung der Dienststelle Gewerbe und Markt.
Für jeden in Betrieb gesetzten Wagen und für jede/n Taxifahrer/in ist eine Bewilligung der Dienststelle Gewerbe und Markt einzuholen. Für diese müssen die einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden. So muss jedes Taxi vom kantonalen Strassenverkehrsamt als solches zugelassen sein. Die Bewilligung A (Standplatz auf öffentlichem Grund am Bahnhof) wird nur erteilt, sofern hiezu ein öffentliches Bedürfnis besteht. Zur Erlangung einer Bewilligung B (Privatgrund) ist unter anderem der Nachweis eines verkehrstechnisch geeigneten privaten Standplatzes erforderlich.
Taxichauffeusen/-chauffeure bedürfen ebenfalls eine Bewilligung der Dienststelle Gewerbe und Markt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Bewilligung ist ein den eidgenössischen Vorschriften entsprechenden Führerausweis für berufsmässigen Personentransport. Im Weiteren muss der/die Gesuchsteller/in charakterlich geeignet sein und über einen guten Gesundheitszustand verfügen.
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