Bewilligungen aller Art

Nebst der Bewilligungserteilung im Bereich Gastgewerbe und Taxigewerbe ist die Dienststelle Gewerbe und Markt für weitere verschiedene Bewilligungen zuständig.
Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen wollen, die der Unterhaltung dient, diese öffentlich zugänglich ist und einem Erwerbszweck dient, ist eine Bewilligung nach Unterhaltungsgewerbegesetz notwendig. Oder Sie planen eine Standaktion, einen Anlass und ähnliches auf öffentlichm Grund, dann ist eine Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik Anlässe / Veranstaltungen.
Sofern Sie in der Stadt Wil Strassemusik machen wollen, ist ebenfalls eine Bewilligung notwendig. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie in der Rubrik Strassenmusik.
Wollen Sie bei Ihrem nächsten Anlass eine Tombola veranstalten und entsprechende Lose verkaufen. Oder Sie möchten einen Lottomatch durchführen? Hier finden Sie die entsprechenden Gesuchsformulare und rechtliche Grundlagen.
Sie betreiben ein Verkaufsgeschäft und möchten wissen, wie Sie Ihr Geschäft geöffnet haben dürfen. Oder Sie wollen für einen speziellen Anlass ausnahmsweise von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten abweichen? Oder Sie wollen für Ihre Kundschaft das Geschäft an einem Sonntag geöffnet haben? Die Dienststelle Gewerbe und Markt ist für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik Verkaufsgeschäfte. Dort finden Sie auch entsprechende Hinweise über die korrekte Anschrift von Produkten (Preisbekanntgabe).
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