Strassenmusik
In der Stadt Wil braucht man für Strassenmusik und andere künstlerische Darbietungen eine Bewilligung der Dienststelle Gewerbe und Markt.
Pro Tag wird höchstens eine Bewilligung ausgestellt. In der Woche werden nicht mehr als zwei Bewilligungen erteilt. Für Samstag und Sonntag werden grundsätzlich keine Bewilligungen ausgestellt.
Damit eine gewisse Abwechslung entsteht und nicht immer die gleichen Personen in Wil musizieren, wird nicht jede Woche den gleichen Musizierenden eine Bewilligung erteilt. Nach Bewilligungserteilung kann frühestens wieder in drei Wochen um eine Bewilligung ersucht werden.
Die Strassenmusik hat in angemessener Lautstärke zu erfolgen. Verstärker sind nicht erlaubt. Die Musizierenden haben sich an die Bewilligung sowie an die vorgegebenen Standorte und Zeiten zu halten. Die Bewilligungsgebühr beträgt pro Spieltag Fr. 20.--.