Abstimmen in Wil
Brieflich abstimmen
Wie wird brieflich abgestimmt?
- Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
- Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
- Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen beim Stimmbüro der Stadt Wil, Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil, eintreffen.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmausweis nicht unterschrieben ist oder die Stimm-/Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten müssen an der Urne persönlich stimmen. Die Stellvertretung ist unzulässig. Die Abstimmungslokale in der Stadt Wil haben am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.30 Uhr im Alleeschulhaus und im Rathaus geöffnet.
Vorzeitige Stimmabgabe
Die vorzeitige Stimmabgabe ist beim Stimmregisterführer (Einwohneramt, Rathaus) am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten möglich. Folgende Büroöffnungszeiten gelten:
Donnerstag: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Stimmausweis verloren - was tun?
Ein Duplikat des Stimmausweises können Sie bis zum Freitag vor dem Abstimmungstermin bei der Stimmregisterführerin (Einwohneramt, Rathaus) verlangen (Telefon 071 913 53 53).
Abstimmungsunterlagen als Hör-CD
Blinde, seh- oder lesebehinderte Personen können die Abstimmungsunterlagen von Bund, Kanton St. Gallen und Stadt Wil kostenlos als Hör-CD beziehen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte in Zürich (Telefon 043 333 32 32).
Rechtliche Grundlagen