Stadt Wil

Aktuelle Planungen

Arealentwicklung
Arealentwicklung ist insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts Stadtentwicklung ein Thema, wobei u.a. folgende Areale städtebaulich wichtige und anspruchsvolle Grundstücke darstellen: Bahnhofareal, langfristige Nutzung Zeughausareal, Rudenzburg.

Liegenschaftenkonzept                                                                                                                                                                                                                Im Liegenschaftenkonzept der Stadt Wil, welches am 6. September 2007 im Parlament beraten wurde, werden Grundsätze für eine aktive, langfristig ausgelegte Bodenpolitik festgelegt.                                                

Liegenschaftenkonzept
Gesamtübersicht über die städtischen Liegenschaften
Übersichtsplan 1:5000

Regelbauvorschriften für Anlagen
Ausgelöst durch einen Vorstoss im Stadtparlament, welcher Massnahmen zur Standortregelung von Mobilfunkanlagen verlangte, hat der Stadtrat die geltende Bewilligungspraxis für Anlagen einer rechtlichen Prüfung unterzogen und im Juni 2005 eine Anpassung des Baureglements von Anlagen beschlossen. Um zu verhindern, dass trotz der eingeleiteten Reglementsänderung noch weitere Baugesuche nach den bisherigen Vorschriften beurteilt werden, hat der Stadtrat über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone erlassen. Das Parlament hat der Vorlage an der Parlamentssitzung vom 5. Januar 2006 zugestimmt. Sowohl gegen die Anpassung des Baureglements als auch gegen die Planungszone wurde von verschiedenen Mobilfunkbetreibern Einsprache erhoben. Das Rechtsmittelverfahren ist nach wie vor im Gang.

Planungszone Regionalverbindungsstrasse
Der Stadtrat unterstützt den im Süden vorgesehenen Bau einer Regionalverbindungsstrasse (RVS). Um die von der Stadt Wil vorgesehene Nutzungsplanung mit der für den Optimierungsprozess notwendigen Fläche abzustimmen, hat der Stadtrat am 1. März 2006 für das ausgeschiedene Stadtgebiet eine Planungszone erlassen. Innerhalb der Zone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung der RVS erschweren könnte.

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