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Wohnungsausweisungen

Das Begehren um Vollzug der Ausweisung aus einer Mietsache muss in schriftlicher Form gestellt werden. Die Rechtskraftbescheinigung ist beim Kreisgericht einzuholen und muss vorgelegt werden.

Gleichzeitig mit dem Ausweisungsbegehren ist ein Kostenvorschuss zu leisten. Dieser richtet sich nach Grösse der Wohnung.

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