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Ladenöffnungszeiten

Allgemeine Ladenöffnungszeiten

  • Montag bis Freitag von 06.00 - 19.00 Uhr
  • Dienstag bis 21.00 Uhr
  • Samstag, sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr 06.00 - 17.00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen sind die Verkaufsgeschäfte geschlossen

 

Erweiterte Ladenöffnungszeiten

Für Läden und Verkaufsstellen kleiner als 120 m2, die zur Hauptsache Lebensmittel anbieten, sowie für Kioske, Blumenläden und Videotheken gelten die erweiterten Ladenöffnungszeiten: Werktag von 05.00 - 22.00 Uhr, Sonn- und Feiertags von 07.00 - 21.00 Uhr.

Sonntagsverkäufe und Abendverkäufe

Sie möchten Ihr Geschäft am Sonntag öffnen oder abends länger offen halten? Die Dienststelle Gewerbe und Markt erteilt Ausnahmebewilligungen für:

  • allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe, höchstens vier je Laden und Jahr (jeweils 10 bis 17 Uhr)
  • spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen, höchstens zwei je Laden und Jahr (Abendverkauf oder Latenight-Shopping)

Für hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag) sind keine Ausnahmen zulässig.

Gebühren/Gesuche für reguläre Sonntags- und Abendverkäufe

Die Kosten pro Sonntags- oder Abendverkauf liegen bei 75 Franken pro Geschäft und Tag. Bei Sammelgesuchen von mindestens 10 Geschäften kann eine reduzierte Pauschalgebühr abgemacht werden.
Stellen Sie Ihr Gesuch bitte mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Datum und unter Angabe des Verkaufsgeschäftes sowie der Rechnungsadresse.

Sonderregelung Sonntags- und Abendverkäufe im Advent

Am 10. und 17. Dezember 2023 von 12 bis 17 Uhr finden mit WilShopping abgesprochene Adventsverkäufe statt. Zudem finden am 8. und 9. Dezember 2023 Abendverkäufe bis 21 Uhr statt.

Für diese Sonntagsverkäufe müssen Sie kein ordentliches Gesuch stellen, sondern nur das Formular «Bewilligungsgesuch für Sonntagsverkauf im Advent» (siehe unten) einreichen und die reduzierte Bewilligungsgebühr von 50 Franken für einen und 80 Franken für beide Sonntage einzahlen (reduzierte Gebühren nur bei Zahlung spätestens bis 30. November 2023). Sie erhalten keine separate Rechnung, sondern zahlen formlos die Gebühren ein.

Teilnehmende Geschäfte können ab 13. November 2023 Plakate (A4/A3) und Flyer für den Sonntagsverkauf gratis bei der Stadt abholen.

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