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Kommunale Nutzungsplanung

Die kommunale Nutzungsplanung bzw. baurechtliche Grundordnung trennt die Bauzonen parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich von den übrigen Zonen. Sie besteht aus dem Zonenplan und dem Baureglement und regelt die bauliche Tätigkeit im Siedlungsgebiet rechtsverbindlich. Im Rahmen der Sondernutzungsplanung kann unter bestimmten Voraussetzungen lokal davon abgewichen werden. Im Baubewilligungsverfahren wird die Einhaltung der Bauvorschriften geprüft.

Die Nutzungsplanung besteht aus

Zonenplan
Baureglement
Schutzverordnung

Das Baureglement, genehmigt vom Baudepartement am 18. Mai 2020 bzw. 21. Dezember 2020, ist seit 1. März 2021 in Kraft. Die bisherigen Baureglemente Wil und Bronschhofen bleiben teilweise anwendbar. Im Dokument für die Praxis sind die rechtskräftigen Bestandteile aller drei Baureglemente schlüssig zusammengeführt.

 

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