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Kommunale Nutzungsplanung
Die kommunale Nutzungsplanung bzw. baurechtliche Grundordnung trennt die Bauzonen parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich von den übrigen Zonen. Sie besteht aus dem Zonenplan und dem Baureglement und regelt die bauliche Tätigkeit im Siedlungsgebiet rechtsverbindlich. Im Rahmen der Sondernutzungsplanung kann unter bestimmten Voraussetzungen lokal davon abgewichen werden. Im Baubewilligungsverfahren wird die Einhaltung der Bauvorschriften geprüft.
Die Nutzungsplanung besteht aus
Zonenplan
Baureglement (Dokument für die Praxis) (1)
Schutzplan, Schutzverordnung Bronschhofen (2)
(1) Baureglement, genehmigt vom Baudepartement am 18. Mai 2020 bzw. 21. Dezember 2020, in Kraft seit 1. März 2021. Die bisherigen Baureglemente Wil und Bronschhofen bleiben teilweise anwendbar. Im Dokument für die Praxis sind die rechtskräftigen Bestandteile aller drei Baureglemente schlüssig zusammengeführt.
(2) Innerhalb des ehemaligen Stadtgebiets Wil bleiben die Schutzvorschriften des Baureglements aus dem Jahr 1992 anwendbar (Art. 23 BauR-W (Ortsbildschutzgebiete), Art. 24 BauR-W (geschützte Kulturobjekte), Art. 25 BauR-W (geschützte Einzelbäume, Baumgruppen und Kleinbestockungen)) anwendbar.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau, Umwelt und Verkehr - BUV | 071 914 47 19 | sekretariatbuv@stadtwil.ch |
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Stadtplanung | 071 914 47 19 | stadtplanung@stadtwil.ch |
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Planungskommission | 071 914 47 34 | thomas.kobler@stadtwil.ch |