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Natur- und Kulturgüterschutz
Die Schutzverordnung ist laut Gesetzen von Bund und Kanton Bestandteil der kommunalen Nutzungsplanung. Historische Gebäude, intakte Landschaften, Verkehrswege, Gärten, archäologische Objekte, Bäume und Hecken sind für die Siedlungs- und Lebensqualität, Identität und nachhaltige Entwicklung der Stadt Wil wertvoll und sollen für kommende Generationen erhalten bleiben. Schutzreglement und -plan, das Schutzinventar für Baudenkmäler sowie das Reglement über städtische Beiträge an Erhaltung und Pflege von Schutzobjekten kommunaler Bedeutung (Beitragsreglement) regeln den Umgang mit den Schutzobjekten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau, Umwelt und Verkehr - BUV | 071 914 47 19 | sekretariatbuv@stadtwil.ch |
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Stadtplanung | 071 914 47 19 | stadtplanung@stadtwil.ch |