Bereinigung Baulinien - Änderungsauflage

gestützt auf Art. 41 Abs. 1 und 2 PBG

Im Zuge der Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) müssen die bestehenden Eigentumsbeschränkungen digital aufbereitet und auf ihre Zweckmässigkeit überprüft werden. Eine erste Bereinigung erfolgte bereits 2023/2024.

Im Rahmen der entsprechenden Genehmigungsprüfung wurde festgestellt, dass es zweckmässiger wäre, nicht nur eine Teil- sondern eine Gesamtaufhebung des

a) Bestrassungs- und Baulinienplan Bergholz (Nr. 10)
b) Baulinienplans Grundstrasse, Konstanzerstrasse - Städeli" (Nr. 18)

vorzusehen (vom Stadtrat am 16. Juni 2026 beschlossen).

Die entsprechenden Unterlagen sind vom 1. bis 29. September 2026 nachstehend oder beim Departement Bau, Umwelt und Verkehr, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen einsehbar..

Einsprache: Innert der Frist beim Stadtrat Wil, Marktgasse 58, 9500 Wil. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

240603_SNP_Baulinie_Bergholz_1-2500.pdf

240603_SNP_Baulinie_Grundstrasse_Konstanzerstrasse_Staedeli_1-2000.pdf

Stadt_Wil_Pruefung_Bereinigung_Baulinien_Teil_2 PMB_26.05.2026.pdf