Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs

Aufgrund eines hohen Rückstauaufkommens während der Stosszeiten auf den Ausfahrten des Anschlusses Wil wird die Fahrbahn verbreitert, damit die Leistungsfähigkeit gesteigert und Rückstaus vermieden werden können.

Für dieses Vorhaben sind Baumassnahmen an der südlichen Ausfahrtsspur erforderlich, wodurch kleinflächige temporäre und definitive Rodungen von Waldflächen notwendig werden.

Für den Bau einer Natursteinmauer wird auf der Parzelle 1068W (56 m2) eine temporäre Rodung durchgeführt. Des Weiteren werden 20m2 definitiv gerodet. Zum Ausgleich (Realersatz) wird auf der gleichen Parzelle, in gleicher Höhe, der bestehende Wald unmittelbar neben der Rodungsfläche erweitert.

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

I - Öffentliche Auflage

Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei der Stadt Wil, Departement Bau, Umwelt und Verkehr, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf oder kann nachstehend eingesehen werden.

II - Auflagefrist

Die Auflagefrist dauert vom 28. September 2026 bis 27. Oktober 2026 (30 Tage).

III - Anhörung betroffener Dritter

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von den Rodungen betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen ASTRA, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

Bundesamt für Strassen, Guido Biaggio, Vizedirektor, Abteilungschef

20260806_Rodungsgesuch AS Wil.pdf