Inhalt
Nachtrag II zum Schulvertrag mit der Schule St. Katharina kann angewendet werden
Gleichzeitig ist das Beschwerdeverfahren auf Antrag der Beschwerdeführenden und mit Zustimmung von Stadt und Stiftung bis zum Erlass des Urteils des Bundesgerichtes im bereits hängigen Verfahren zum Nachtrag I sistiert.