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Menschen mit einem Handicap

Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt gestalten können. Sie sollen aktiv an Wirtschaft und Gesellschaft teilhaben können. Hierfür fördert der Kanton St. Gallen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf drei Ebenen: der Hilfe zur Selbsthilfe, der Zugänglichkeit zu öffentlichen Grundleistungen und der spezialisierten Angebote.

Die Gleichbehandlung aller Menschen ist als Grundrecht in der schweizerischen Gesetzgebung verankert. Die Bundesverfassung sieht Massnahmen vor, um die Benachteiligung von Behinderten zu beseitigen. Daraus leiten sich auch für die Stadt Wil Aufgaben und Verantwortlichkeiten ab: Beispielsweise müssen Bauten barrierefrei und behindertengerecht sein, der öffentliche Verkehr und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Das vom Stadtrat verabschiedete Leitbild «Menschen mit Behinderungen» skizziert die Grundzüge der städtischen Behindertenpolitik und macht konkrete Vorschläge im Hinblick auf eine behindertengerechte Stadt. Alle vier Jahre soll es auf seine Gültigkeit überprüft, angepasst und mit neuen Schwerpunkten belegt werden.

Städtische Behindertenpolitik mit konkreten Vorschlägen

Mit seinen sechs Handlungsfeldern deckt das Leitbild die Themen Verkehr, öffentlicher Raum, Gebäude, Wohnen, Information und Sensibilisierung ab. Die städtische Kommission «Gesundheit, Alter, Behinderung» hat das Leitbild unter Berücksichtigung von Best-Practice-Methoden erarbeitet und dabei die Perspektiven von Betroffenen in der Stadt einbezogen.

Hier finden Sie die Angebote für Menschen mit Behinderung übersichtlich zusammengefasst.

Hier finden Sie den digitalen Stadtplan von Wil mit der Option «Hindernisfrei».

Der Kompass St.Gallen bietet eine Übersicht über alle Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Region.

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