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Stimm-, Wahl- und weitere Volksrechte

Stimmabgabe

Informieren

Bei easyvote gibt es Informationen zu Vorlagen einfach, verständlich und neutral aufbereitet. 

Brieflich abstimmen

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  • Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
  • Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmausweis nicht unterschrieben ist oder die Stimm-/Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind.
  • Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen beim Stimmbüro der Stadt Wil, Rathaus, Marktgasse 58, 9500 Wil, eintreffen. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Die Stimmberechtigten müssen an der Urne persönlich stimmen. Die Stellvertretung ist unzulässig.
  • Das Abstimmungslokal der Stadt Wil befindet sich im Rathaus. Dieses ist an Abstimmungssonntagen jeweils von 10.00 bis 11.30 Uhr geöffnet.

Vorzeitige Stimmabgabe

  • Die vorzeitige Stimmabgabe ist beim Stimmregisterführer (Einwohneramt, Rathaus) am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zu folgenden Zeiten möglich. Donnerstag: 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr; Freitag: 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr.

Stimmausweis verloren - was tun?

  • Ein Duplikat des Stimmausweises können Sie bis zum Freitag vor dem Abstimmungstermin bei der Stimmregisterführerin respektive beim Stimmregisterführer im Einwohneramt im Rathaus verlangen.

Abstimmungsunterlagen als Hör-CD

  • Blinde, seh- oder lesebehinderte Personen können die Abstimmungsunterlagen des Bundes, des Kantons St.Gallen und der Stadt Wil kostenlos als Hör-CD beziehen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte in Zürich, zu erreichen unter Telefon 043 333 32 32 oder per Mail.

Obligatorisches Referendum

Bestimmte Beschlüsse des Stadtparlaments unterliegen von Gesetzes wegen einer Volksabstimmung (obligatorisches Referendum). Dazu zählen Änderungen der Gemeindeordnung sowie Beschlüsse mit einem Ausgabenvolumen von über 6 Millionen Franken.

Fakultatives Referendum

500 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung bei der Stadtkanzlei das Begehren stellen, ein dem fakultativen Referendum unterstellter Beschluss des Stadtparlaments der Bürgerschaft zur Abstimmung zu unterbreiten. Ebenso können 14 Mitglieder des Stadtparlaments das Ratsreferendum ergreifen, womit über den Parlamentsbeschluss an der Urne abzustimmen ist.

Volksinitiative

Mit einer Initiative können 750 Stimmberechtigten den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Beschlusses verlangen, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt.

Petition

Eine Petition gibt jeder urteilsfähigen Person - also auch Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, Ausländern und Ausländerinnen wie auch nicht in der Stadt Wil wohnhaften Personen - die Möglichkeit, schriftlich Anregungen und Bitten an die Behörde zu richten. Die Petition kann entweder an den Stadtrat oder an das Stadtparlament gerichtet sein:

  • Der Stadtrat weist die Petition dem zuständigen Departement zur Weiterbehandlung zu. Nach dessen Stellungnahme gibt der Stadtrat den Petenten eine schriftliche Antwort.
  • Das Präsidium des Stadtparlaments setzt das Stadtparlament über die Petition in Kenntnis und beschliesst, ob es dem Anliegen Folge leisten will. Es kann den Stadtrat oder eine Kommission mit der Bearbeitung beauftragen.

Partizipationsvorstoss

Die Stadt Wil unterstützt die Mitsprache von Einwohnenden ohne Stimmrecht an der Planung und Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, indem diese Personen berechtigt sind, einen Partizipations-Vorstoss beim Stadtparlament einzureichen. Die Details zum Partizipations-Vorstoss sind im Reglement über den Partizipations-Vorstoss festgehalten.