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Energiefördermassnahmen

Mit dem Fonds möchte die Stadt Wil Energieeinsparungen und die erneuerbaren Energiequellen fördern, Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und Gebäude oder Anlagen mit Vorbildcharakter unterstützen. Mit einem Fonds kann die Stadt Unterstützungsleistungen zügig an veränderte Rahmenbedingungen anpassen und Fördermittel wirkungsvoll einsetzen.

Auf den 1. Januar 2023 tritt das totalrevidierte Vollzugsreglement zum Energiefondsreglement in Kraft. Damit wird der Förderbeitrag für Solarstromanlagen angepasst. Gesuche, welche ab dem 1. Januar 2023 eingehen, werden nach dem neuen Vollzugsreglement vom 9. November 2022 behandelt. 

hohe Nachfrage Gesuche

Energiefördermassnahmen der Stadt Wil:

1 MINERGIE-P bei Neubauten: Merkblatt und Formular
2 Energetische Erneuerung der Gebäudehülle, Einzelbauteil: Merkblatt und Formular
4 Ersatz elektrische und fossile Heizungen durch Wärmepumpe: Merkblatt und Formular
7 Solarstromanlagen (Photovoltaik): Merkblatt und Formular
8 Solar-Speicherbatterie: Merkblatt und Formular
22 AKTION Cargo-Bike mit elektrischer Tretunterstützung: Merkblatt und Formular
23 AKTION Velo-Gross-Anhänger mit integrierten Bremsen: Merkblatt und Formular

Energiefondsreglement
Vollzugsreglement zum Energiefondsreglement
Flyer Energiefonds
Flyer Veloanhänger

Fachstelle Energie

Anfragen zu den kommunalen und kantonalen Förderprogrammen werden von der Fachstelle Energie des Departements Versorgung und Energie bearbeitet. Auch werden die städtischen Fördergelder gemäss Energi…

Anfragen zu den kommunalen und kantonalen Förderprogrammen werden von der Fachstelle Energie des Departements Versorgung und Energie bearbeitet. Auch werden die städtischen Fördergelder gemäss Energiefondsreglement geprüft.

Erreichbarkeit:
Montag, 08.30-11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 08.30-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr

energieberatung@stadtwil.ch

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