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Arbeitsintegration

Gebäude der Arbeitsintegration

Arbeitseinsatz vor dem Sozialhilfebezug (Passage)

  • Arbeitsfähige Personen mit Anspruch auf Sozialhilfe absolvieren vor dem Leistungsbezug einen einmonatigen, entlöhnten Arbeitseinsatz.
  • Der Arbeitseinsatz wird in einer Gruppe durchgeführt und umfasst in der Regel leichte Waldarbeiten, Gartenunterhalt, Reinigungs- und Werkstattarbeiten.
  • Primäres Ziel ist, die Integrationschancen der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt abzuklären, indem Basiskompetenzen - wie Arbeitsmotivation, Zuverlässigkeit, Kooperationsfähigkeit geprüft werden.
  • Während des Einsatzes erhalten die Teilnehmenden Unterstützung bei der Stellensuche und der Vorbereitung für einen künftigen Stellenantritt.
  • Weigert sich eine Person am Arbeitseinsatz teilzunehmen, erhält sie keine Sozialhilfeleistungen.

Beratung Erwachsene

  • Die Beratung Erwachsene gleist mittels Situationsanalyse und Integrationsplan die Integration in den Arbeitsmarkt auf. 
  • Mögliche Massnahmen sind Coaching (Bewerbungscoaching, lösungsorientierte Begleitung, Erfassen der Arbeitsmarktsituation), Qualifizierungsmassnahmen wie Kurse, Integrationsprogramme und Praktikums- und Stellenvermittlung in der freien Wirtschaft. Dafür stehen die Sozialen Dienste regelmässig in Kontakt mit Arbeitgebern aus dem Raum Wil, die ihrerseits auch beraten und begleitet werden. 

Coaching für junge Erwachsene

  • Junge Erwachsene ohne oder mit abgebrochener Ausbildung werden von den Sozialen Diensten engmaschig begleitet, um motiviert in der Arbeitswelt Fuss zu fassen. Massnahmen sind Arbeitsintegrationsberatung und -unterstützung sowie Coaching, insbesondere bei der Lehrstellen- oder Jobsuche

Arbeitsangebot im 2. Arbeitsmarkt (Beschäftigungsprogramm)

  • Sozialhilfeklientinnen und -klienten, die kaum eine Chance auf eine Stelle haben, werden vorrangig im  Gemeinwesen oder bei Nonprofit-Organisationen sinnvoll beschäftigt.
  • Das Arbeitsangebot vermittelt eine Tagesstruktur und schafft soziale Bezüge zu Arbeitskollegen und -kolleginnen.
  • Für die Arbeitsleistung erhalten die Teilnehmenden zusätzlich zur Sozialhilfe eine Integrationszulage (max. Fr. 300.00 pro Monat).

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