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Beglaubigungen / Legalisationen

Bei der Stadtkanzlei können Unterschriften beglaubigt und Fotokopien bescheinigt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache unter Identitätsnachweis (ID; Reisepass, Ausländerausweis, Führerausweis) nötig.

Folgende Kosten entstehen:

  • Beglaubigung pro Unterschrift: Fr. 20.-
  • Bescheinigung von Originalen: Fr. 10.-
  • bei mehreren Seiten jede weitere Seite Fr. 6.-
  • Beglaubigung auswärts (z.B. Spital, Altersheim): Zuschlag von Fr. 10.-


Für Überbeglaubigungen, so genannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen zuständig.

Zugehörige Objekte

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