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Wegzug / Abmeldung

Wer aus Wil wegzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt abmelden. Zu melden sind die genaue Wegzugsadresse, das Wegzugsdatum und die betroffenen Personen. Dies ist in den meisten Fällen via eUmzug möglich.

Ein Wegzug ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter erfolgen. Jede volljährige Person muss persönlich anwesend sein. Wir bitten Sie, sich vorgängig beim Steueramt abzumelden. Für die Bearbeitung wird der Abmeldeschein des Steueramtes und bei ausländischen Staatsangehörigen alle Ausländerausweise im Original benötigt.

Personen mit Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) können den elektronischen Dienst eUmzug nicht nutzen.

Der Wegzug innerhalb der Schweiz kann durch persönliche Vorsprache am Schalter oder im Online-Schalter unter der Rubrik «eUmzugCH» erfolgen. Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen, bei der Abmeldung mittels «eUmzugCH» können Sie die Dokumente einscannen oder mit separater Post an das Einwohneramt senden.

Damit wir den Wegzug erfassen können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Schweizer und Schweizerinnen: Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein), Aufenthaltsausweis (für Wochenaufenthalter/innen)
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweise aller wegziehenden Personen, Aufenthaltsausweis (für Wochenaufenthalter/innen)

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