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Adressauskunft

Das Einwohneramt kann bestimmte Daten weitergeben. Im Einzelfall an Private, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Telefonische Anfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden. Ausserdem werden über kindes- und erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen keine Auskünfte erteilt. Es wird unterschieden zwischen:

  1. Einfache Adressauskunft: Name, Rufname, Adresse, Geburtsdatum, Zuzugsdatum/-ort bzw. Wegzugsdatum/-ort: Fr. 10.00
  2. Erweiterte Adressauskunft mit schriftlichem Einverständnis des Betroffenen: Name, Rufname, Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimat, Einreisedatum, Bewilligung, Zuzugsdatum/-ort und Wegzugsdatum/-ort: Fr. 16.00

Folgende Unterlagen müssen bei einer Anfrage für eine Adressauskunft mitgesandt werden:

  • Interessennachweis
  • schriftliches Einverständnis bei Ziffer 2

Die entsprechende Auskunft erhalten Sie mit Rechnung per Post.

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