Inhalt
Adressauskunft
Das Einwohneramt kann bestimmte Daten weitergeben. Im Einzelfall an Private, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Telefonische Anfragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden. Ausserdem werden über kindes- und erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen keine Auskünfte erteilt. Es wird unterschieden zwischen:
- Einfache Adressauskunft: Name, Rufname, Adresse, Geburtsdatum, Zuzugsdatum/-ort bzw. Wegzugsdatum/-ort: Fr. 10.00
- Erweiterte Adressauskunft mit schriftlichem Einverständnis des Betroffenen: Name, Rufname, Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimat, Einreisedatum, Bewilligung, Zuzugsdatum/-ort und Wegzugsdatum/-ort: Fr. 16.00
Folgende Unterlagen müssen bei einer Anfrage für eine Adressauskunft mitgesandt werden:
- Interessennachweis
- schriftliches Einverständnis bei Ziffer 2
Die entsprechende Auskunft erhalten Sie mit Rechnung per Post.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohneramt | 071 913 52 15 | einwohneramt@stadtwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Dienste, Integration und Kultur - DIK | 071 913 53 53 | stadtkanzlei@stadtwil.ch |