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Besondere Bedürfnisse

Besuchsrechtsbegleitungen

Behördlich angeordnete Besuchsrechtsbegleitungen erlauben Eltern-Kind-Beziehungen unter Aufsicht. Die Begleitung durch Koosa gibt allen Beteiligten Sicherheit und fördert das gegenseitige Vertrauen.

Craniosacral-Therapie

Auf Craniosacral-Therapie für Kinder spezialisierte Fachfrauen unterstützen durch sanfte Körperarbeit den Selbstregulationsprozess des Kindes, zum Beispiel nach einem Geburtstrauma, bei Ängsten oder diversen körperlichen Beschwerden.

Entwicklungspädiatrie

Auf Zuweisung des Kinderarztes bietet die Meilensteinpraxis individuelle Abklärungen bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten.

Ergotherapie

Eine ärztlich verordnete Ergotherapie ist angezeigt, wenn Kinder Schwierigkeiten in Motorik, Wahrnehmung, Kognition oder Verhalten zeigen.

Heilpädagogische Früherziehung

Kinder mit Behinderung, Entwicklungsverzögerung, -einschränkung oder –gefährdung werden ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt von spezialisierten Heilpädagoginnen begleitet und unterstützt. Ihre Eltern werden beraten.


Heilpädagogische Frühförderung Low Visio

Kleinkinder mit Sehbehinderung werden in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten unterstützt. Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensprobleme, die sich aufgrund einer Sehbehinderung ergeben, werden minimiert.

    Logopädie

    Kinder ab 2 Jahren, die in ihrem Spracherwerb Auffälligkeiten zeigen, werden auf Zuweisung des Kinderarztes in der logopädischen Praxis abgeklärt. Bei Bedarf erhalten sie eine individuell abgestimmte Therapie oder die Eltern werden beraten.

    Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

    Kinder- und Jugendpsychiatrie

    Bei Fragen oder Schwierigkeiten im Bereich der psychischen Gesundheit sind Kinder- und Jugendpsychiater Experten. Sie führen bei Bedarf Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch.

    Kindesschutz

    Das Kindesschutzzentrum bietet kostenlose und vertrauliche Beratungen, bei Bedarf auch anonym, wenn Hinweise auf seelische, körperliche und/oder sexuelle Gewalt vorliegen.

    Patenschaft für Kinder von psychisch beeinträchtigten Eltern

    Der St. Gallische Hilfsverein vermittelt für Kinder zwischen 3 und 18 Jahren Patinnen und Paten, die ein- bis viermal im Monat an ihrem Alltag teilhaben und ihnen Aktivitäten ermöglichen, die sonst in ihrem Alltag nicht möglich sind. Nicht Konsum, sondern Beziehung steht im Vordergrund.

    Pflegefamilien

    Wenn Kinder nicht in der eigenen Familie aufwachsen können, begleitet eine spezialisierte Fachstelle im Entscheidungsprozess, hilft bei der Auswahl einer Pflegefamilie und begleitet das Kind, seine Herkunftseltern sowie seine Pflegeeltern.

    Physiotherapie

    Kinder mit motorischem Entwicklungsrückstand oder -auffälligkeit, Körperasymmetrie, neurologisch oder orthopädisch bedingten Auffälligkeiten sowie Koordinations- und Wahrnehmungsproblemen werden auf Zuweisung des Arztes ab Säuglingsalter von spezialisierten Physiotherapeutinnen behandelt.

    Schulpsychologischer Dienst

    Wird eine Rückstellung vom Kindergarten in Erwägung gezogen, ist der Beizug des schulpsychologischen Dienstes sinnvoll. Der SPD erstellt ein Gutachten, berät die Eltern und leitet nötigenfalls begleitende Massnahmen ein.