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Wahl- und Abstimmungssonntag am 24. November 2024

18. November 2024
Am Sonntag, 24. November 2024, findet der 2. Wahlgang für die zwei noch vakanten Stadtratssitze statt. Zudem stimmen die Wiler Stimmberechtigten über den Neubau des Werkhofs und den Nachtrag IV zur Gemeindeordnung ab. Die aktuelle Stimmbeteiligung beträgt 25,1 Prozent. Dies zeigt das Stimmbarometer der Stadt Wil, das werktäglich aktualisiert wird.

Die Abstimmungsergebnisse werden am Abstimmungssonntag nach Auszählung aller Stimmzettel auf der städtischen Website www.stadtwil.ch aufgeschaltet.

Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann brieflich oder am Abstimmungssonntag an der Urne im Rathaus Wil von 10 bis 11.30 Uhr erfolgen. Zudem kann das Stimmcouvert bis spätestens um 11.30 Uhr am Abstimmungssonntag im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Stimmbeteiligung

Die Stimmbeteiligung für den Wahl- und Abstimmungssonntag vom 24. November 2024 liegt derzeit bei 25,1 Prozent (Stand Montag, 18. November 2024). Die aktuelle Stimmbeteiligung ist jeweils auf der Website der Stadt Wil unter dem entsprechenden Wahl- beziehungsweise Abstimmungstermin ersichtlich. Das Stimmbarometer wird werktäglich aktualisiert.

Kommunale Wahlen

  • Erneuerungswahl der fünf Mitglieder des Stadtrats (2. Wahlgang) für die Amtsdauer 2025 – 2028

Kommunale Vorlagen

  • Baukredit für den Neubau Werkhof Wil
  • Nachtrag IV zur Gemeindeordnung

Kantonale Vorlagen

  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
  • VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten)
  • XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)

Eidgenössische Vorlagen

  • Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302)
  • Änderung vom 22.Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31)
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291)
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288)
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