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Mitteilungen des Stadtrats

28. April 2025
  • Der Stadtrat hat die überparteiliche Interpellation von Dominik Egli (SVP), Michael Sarbach (GRÜNE prowil) und Robin Krähenbühl (SVP) zum Thema "Raummieten und Öffnungszeiten im Hof zu Wil" beantwortet. Er sei selbstverständlich bereit, mit der Stiftung Hof zu Wil in den Dialog zu treten, betont der Stadtrat. Im Rahmen der Beteiligungsstrategie führe er ohnehin ein regelmässiges Feedbackgespräch mit dem Stiftungsrat. Grundsätzlich bestehe indes wie bis anhin die Vereinbarung zwischen der Stadt und der Stiftung, in welcher geregelt ist, inwiefern den Vereinen die entsprechenden Sitzungszimmer kostenlos zur Verfügung stehen können.
    Unterlagen
  • Der Stadtrat hat die Interpellation "Sicherheitsrisiken und fragwürdige Entscheidungsgrundlage bei der Aufhebung des Velofahrverbots in der Altstadt" von Benjamin Büsser (SVP) beantwortet. Die Entscheidung, das Velofahrverbot aufzuheben, stütze sich auf das Altstadtleitbild von 2017 sowie das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Altstadt von 2023, schreibt der Stadtrat. Sicherheitsanalysen zeigen keine relevanten Unfallzahlen, zudem sind Massnahmen zur Förderung der Rücksichtnahme und zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit getroffen worden. Sollte sich die getroffene Lösung nicht bewähren, behält sich der Stadtrat vor, das Fahrverbot wieder einzuführen.
    Unterlagen
  • Das Stadtparlament hat am 6. März 2025 einen Kredit von fünf Millionen Franken zur Öffnung des Glasfasernetzes für die vertikale Wohnungserschliessung genehmigt. Der Beschluss unterstand dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 9. April 2025 unbenutzt abgelaufen.
  • Das Stadtparlament hat am 6. März 2025 den Nachtrag I zum Polizeireglement genehmigt. Der Beschluss unterstand dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 9. April 2025 unbenutzt abgelaufen. Der Stadtrat hat den Vollzugsbeginn auf den 1. Mai 2025 festgesetzt.