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Schule St. Katharina: Bundesgericht legt schriftliche Urteilsbegründung vor

14. Mai 2025
Am Freitag, 17. Januar 2025, hat das Bundesgericht eine erneute Beschwerde gegen den Schulvertrag zwischen der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina gutgeheissen. Die schriftliche Begründung des Urteils ist am Dienstag, 13. Mai 2025, bei der Stadt Wil eingetroffen. Die Stadt wird das Urteil nun sorgfältig prüfen und steht dazu in engem Austausch mit der Stiftung Schule St. Katharina. Über das weitere Vorgehen informiert die Stadt Wil zusammen mit der Stiftung zu gegebener Zeit.

Für das Schuljahr 2025/26 wird der bisherige Vertrag zwischen der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina aufgrund der knappen Zeitverhältnisse sinngemäss weitergeführt. Für die Stadt ist klar, dass Schülerinnen, die das Kathi bereits besuchen, dort auch ihre obligatorische Schulzeit beenden können sollen.