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Schule St. Katharina: Bundesgericht legt schriftliche Urteilsbegründung vor
Für das Schuljahr 2025/26 wird der bisherige Vertrag zwischen der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina aufgrund der knappen Zeitverhältnisse sinngemäss weitergeführt. Für die Stadt ist klar, dass Schülerinnen, die das Kathi bereits besuchen, dort auch ihre obligatorische Schulzeit beenden können sollen.