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Einreise, Aufenthalt und Ausreise

Ausländische Staatsangehörige, die während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, benötigen eine Bewilligung. Diese wird vom kantonalen Migrationsamt erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).

Weitere Informationen über Aufenthalt und Bewilligung von Ausländern finden Sie hier.

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