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Start der Ortsplanungsrevision mit Kernthema Innenentwicklung
Gemäss dem revidierten kantonalen Planungs- und Baugesetz hat die Stadt Wil bis 2027 Zeit, ihre Richt- und Zonenpläne, das Baureglement sowie die Schutzinstrumente für Natur- und Kulturgüter an das übergeordnete Recht anzupassen. Der Stadtrat orientiert sich dabei am gesetzlich vorgegebenen Ziel der nachhaltigen Siedlungsentwicklung nach innen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Sicht über das ganze Stadtgebiet nötig. Auch Entwicklungen ausserhalb der Stadtgrenze müssen berücksichtigt werden.
Für den Stadtrat ist es wichtig, dass für einzelne Schlüsselprojekte und Bauvorhaben - trotz Neustart in der Ortsplanung - Planungssicherheit herrscht. Wer in Wil plant und baut, soll jederzeit wissen, unter welchen Bedingungen dies möglich ist.
Parlament entscheidet über Eckpunkte
Weil das kantonale Baudepartement den von der Stadt Wil im Jahr 2016 beschlossenen Zonenplan nicht genehmigt hatte, gelten derzeit nach wie vor die beiden Zonenpläne aus der Zeit vor der Fusion mit Bronschhofen. Das neue Baureglement der vereinigten Stadt Wil konnte der Stadtrat am 1. März 2021 in Kraft setzen. Zur Revision des Natur- und Kulturgüterschutzes findet aktuell die öffentliche Mitwirkung statt.
Bis Ende Jahr wird dem Stadtparlament ein Bericht und Antrag zur "Ortsplanungsrevision Stadt Wil 2025" vorgelegt. Darin sollen Ziele, Aufgaben, Meilensteine und Kosten beschrieben werden. In der Finanzplanung ist ein Kredit von 2,5 Millionen Franken angezeigt.