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Grundwasserschutzzonen angepasst

11. September 2023
Die Wasserkorporation Zuzwil betreibt in den Thurauen die drei Grundwasserfassungen «Grund», «Thurau» und «Thursteg». Diese Grundwasserfassungen sind jeweils von grossflächigen Schutzzonen umgeben. Die Schutzzonenreglemente legen fest, wie das Grundwasser vor negativen Einflüssen geschützt wird. Von der Grundwasserfassung "Grund" ist auch die Stadt Wil am Rande betroffen. Die Gemeinden Uzwil und Zuzwil sowie der Stadtrat Wil haben den entsprechenden Erlass genehmigt. Dieser liegt vom 11. September bis 10. Oktober 2023 im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BUV) öffentlich auf.

Die Wasserkorporation Zuzwil stellt für die Gemeinde Zuzwil in Zuzwil, Züberwangen und Weieren sowie für die Gemeinde Wuppenau (Hosenruck), Wil (Tüfenwies) und Niederhelfenschwil (Laupen) die Wasserversorgung sicher. Dazu fördert die Wasserkorporation jährlich rund 500'000 Kubikmeter Wasser aus den Grundwasserseen in den Thurauen.

Rund um die Grundwasser- und Quellfassungen müssen Schutzzonen ausgeschieden werden. So werden das Grund- und Quellwasser im Einzugsgebiet von Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen geschützt. Die Grösse der Schutzzonen hängt vor allem von den Fliessrichtungen und den Fliessgeschwindigkeiten des Grundwassers ab. Die Stadt Wil ist davon marginal betroffen, da eine kleine Fläche auf dem Gemeindegebiet liegt.

Überarbeitete Grundwasserschutz-Erlasse
Das Grundwasserschutzreglement und der Plan für die Grundwasserschutzzone für die Grundwasserfassung «Grund» sind seit dem Jahr 2003 rechtskräftig, die Erlasse für die «Thurau» seit 1987 und für den «Thursteg» seit 1988. Die Wasserkorporation Zuzwil liess deshalb die Schutzzonenunterlagen überarbeiten. Die Grundwassersschutzzone «Grund» wird etwas grösser, die Schutzzonen «Thurau» und «Thursteg» werden aufgrund der neuen Erkenntnisse kleiner. Das Amt für Wasser und Energie des Kantons St.Gallen hat die Unterlagen bereits geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass diese in Ordnung sind.

Grundwasserschutzzonen