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Nachtrag II zum Schulvertrag mit der Schule St. Katharina kann angewendet werden

29. September 2023
Der Stadtrat und die Stiftung Schule St. Katharina nehmen zur Kenntnis, dass das Departement des Innern dem Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde zugestimmt hat und damit die vorläufige Anwendung des Nachtrags II zum Schulvertrag ermöglicht wird.

Gleichzeitig ist das Beschwerdeverfahren auf Antrag der Beschwerdeführenden und mit Zustimmung von Stadt und Stiftung bis zum Erlass des Urteils des Bundesgerichtes im bereits hängigen Verfahren zum Nachtrag I sistiert.

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