Die berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden der Stadt Wil und angeschlossene Institutionen (u.a. Sicherheitsverbund Region Wil, Wiler Parkhaus AG, Suchtberatung Region Wil, Fachstelle Ostschweiz, Wiler Sportanlagen AG (WISPAG), Ortsgemeinde Wil) wird heute durch die Pensionskasse der Stadt Wil sichergestellt. Die Pensionskasse ist eine registrierte Vorsorgeeinrichtung des öffentlichen Rechts mit der Rechtsform einer unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Grundzüge, Leistungen, Finanzierung und Organisation der Pensionskasse wurden durch das Stadtparlament im Pensionskassenreglement geregelt. Vorsorgeeinrichtungen aus Verwaltungsstrukturen herauszulösen, das Eidgenössische Parlament hat 2010 Anpassungen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) beschlossen, die erhebliche finanzielle und institutionelle Konsequenzen für die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften haben. Neu müssen ab 1. Januar 2015 alle öffentlich-rechtlichen Pensionskassen rechtlich selbständig sein; Gemeinwesen können damit nicht mehr Träger der Einrichtung sein. Als Rechtsform sind nur noch privatrechtliche Stiftungen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit zulässig. Institutionell müssen Vorsorgeeinrichtungen rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst werden. Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung suchen für die Pensionskasse der Stadt Wil ergeben sich drei Möglichkeiten: die Beibehaltung einer selbständigen Lösung mit einer zu gründenden, eigenen Stiftung, der Anschluss an eine andere Vorsorgeeinrichtung (Sammelstiftung oder autonome Gemeinschafts-Vorsorgeeinrichtung) oder der Zusammenschluss mit einer anderen Kasse. Nach eingehender Prüfung beschloss der Stadtrat auf Antrag der Pensionskassenkommission, dass die Stadt Wil per 1. Januar 2015 den Anschluss an eine andere Vorsorgeeinrichtung sucht. Gründe dafür sind unter anderem die Sicherheit für die Versicherten, die Verwaltungs- und Fixkosten sowie das neu aufzubauende Know-how bezüglich Führung einer eigenen Stiftung. Swisscanto flex als wirtschaftlich günstigste Offerte für den Anschluss an eine andere Vorsorgeeinrichtung wurde eine öffentliche Ausschreibung nach WTO durchgeführt. In der Evaluation der acht eingegangenen Offerten wurden die Kriterien Abbildung des vorgegebenen Vorsorgeplans, laufende und einmalige Kosten, Sicherheit, Handling von Mutationen sowie Nachhaltigkeit beurteilt. Dabei erwies sich das von der Sammelstiftung Swisscanto flex (fixe Finanzierung) eingereichte Angebot als das insgesamt wirtschaftlich günstigste, sowohl im Vergleich mit den anderen Offerten als auch im Vergleich mit einer autonomen Wiler Stiftungslösung. Der Stadtrat hat den Zuschlag folglich der Swisscanto flex erteilt. Die Rechtsmittelfrist läuft noch. Bis dato wurde keine Beschwerde erhoben. Gemäss BVG erfolgen die Auflösung eines bestehenden Anschlusses an eine Vorsorgeeinrichtung und der Wiederanschluss an eine neue Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber im Einverständnis mit dem Personal oder der Arbeitnehmervertretung. Dieses Einverständnis ist eingeholt worden. Damit der Anschluss an die Swisscanto flex möglich wird, muss das Stadtparlament das von ihm erlassene städtische Pensionskassenreglement ersatzlos aufheben.Finanzielle Folgen: Per 17. März 2014 lag der provisorische Deckungsgrad der Pensionskasse der Stadt Wil bei 98,4 Prozent. Beim Anschluss an die Swisscanto flex muss diese versicherungstechnische Differenz von rund 4,7 Millionen Franken durch die Stadt Wil gedeckt werden. Da eine Finanzierungsgarantie durch die Stadt (Staatsgarantie) besteht, gilt dieser Betrag beim Entscheid für einen Anschluss an eine Sammeleinrichtung als gebundene Ausgabe.Weitere Massnahmen neben diesem Anschluss an die Swisscanto flex respektive der ersatzlosen Aufhebung des Pensionskassenreglements beantragt der Stadtrat dem Stadtparlament weitere Massnahmen:• Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat: Im Leistungsprimat werden die Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten als Prozentsatz des letzten versicherten Lohns vor Eintritt des Rentenanspruchs festgesetzt (aktueller Altersrentensatz max. 60 Prozent). Teilzeitbeschäftigungen und flexible Arbeitsverhältnisse erfordern indes im Leistungsprimat komplexe, für die Versicherten intransparente Berechnungen von Leistungen und Beiträgen. Gleiches gilt analog für Freizügigkeitsleistungen. Gesamthaft betrachtet ist das Leistungsprimat für die heutige Arbeitswelt eher schwerfällig und intransparent bezüglich der Finanzierung. Dazu kommt, dass die heutigen Beiträge die Kosten nicht decken. Das Beitragsprimat hingegen funktioniert nach dem Sparkassenprinzip und ist daher transparent und verständlich: Jede versicherte Person baut sich mit ihren Sparbeiträgen ein Altersguthaben auf, welches verzinst und bei Erreichen des Rücktrittsalters in eine Altersrente umgewandelt wird. Ein Primatwechsel ergibt sich somit nicht aus den neuen bundesrechtlichen Bestimmungen, sondern aus den Erfordernissen eines modernen Personalmanagements und der Forderung nach grösstmöglicher Transparenz der beruflichen Vorsorge. Mit dem Primatwechsel für Altersrenten entfallen Umverteilungsmechanismen von den jüngeren zu den älteren Versicherten zum grössten Teil. Daraus entstehen für ältere Versicherte Finanzierungslücken, zu deren Abfederung eine nach Alter abgestufte Übergangsregelung einzuführen ist.• Erhöhung des Rentenalters: Das Rücktrittsalter ist heute nicht im Pensionskassen-, sondern im Personalreglement der Stadt Wil geregelt. Der ordentliche Übertritt in den Ruhestand erfolgt nach Vollendung des 63. Altersjahrs. In den letzten Jahren gingen nicht nur die meisten privatrechtlichen, sondern auch zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen dazu über, das Rentenalter auf das AHV-Rentenalter zu erhöhen. Auch der Bundesrat plant in seiner Altersvorsorge 2020 eine Erhöhung auf 65 für Männer und Frauen. Deshalb sieht auch der Stadtrat vor, das Rücktrittsalter ab 1. Januar 2015 auf das Rentenalter 65 zu erhöhen. Dies bedingt eine Änderung des Personalreglements.Finanzielle Folgen: Als Folge des Primatwechsels (Ausfinanzierung Altersrenten) fallen Kosten für die Stadt Wil in der Höhe von rund 1,5 Millionen Franken an. Diese Kosten sind nicht gebundene Angaben und werden dem Stadtparlament vom Stadtrat beantragt.Bericht und Antrag zuhanden des StadtparlamentsDer Stadtrat hat diese Massnahmen, die daraus resultierenden Folgen sowie die zu Grunde liegenden Argumente und Fakten in einem Bericht und Antrag zusammengestellt. Dieser Bericht und Antrag wurde zuhanden des Parlamentspräsidiums verabschiedet und den Parlamentarierinnen und Parlamentariern zugestellt. Wann die Vorlage im Stadtparlament beraten wird, steht derzeit noch nicht fest.