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Neues Abwasserreglement vom Stadtparlament gutgeheissen

21. Mai 2015
Zusammenfassung der Parlamentssitzung mit den Ergebnissen von heute Donnerstag, 21. Mai 2015: Heute hat das Wiler Stadtparlament einen Bericht zum Landverkauf Neualtwil II diskutiert und das neue Abwasserreglement der Stadt Wil beraten. Zudem wurden an der Parlamentssitzung drei parlamentarische Vorstösse «Vergütung und Förderung der Stromeinspeisung», «Förderung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Wil» und «Sportpark Bergholz – Handwerkerrechnungen» behandelt. Sodann hat das Stadtparlament Irma Stillhard Schmidhauser in den Verwaltungsrat der Thurvita AG und Ursula Egli (SVP) als 2. Ersatzstimmenzählerin ins Präsidium für das Amtsjahr 2015 gewählt.
41 respektive 43 von 45 Mitgliedern des Stadtparlaments waren an der Sitzung anwesend. Für die Sitzung ganz oder teilweise entschuldigt waren Roland M. Bosshart (CVP; ganze Sitzung) sowie Ruedi Schär (CVP; bis 17.20 Uhr) und Patrick Bernold (CVP; bis 17.45 Uhr). Ein Sitz des Stadtparlaments ist aktuell vakant (Rücktritt Klaus Rüdiger; SVP).



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1. Ersatzwahl in das Präsidium des Stadtparlaments für das Amtsjahr 2015 – Ersatzstimmenzählende/r


a) Wahlvorschlag

Ende April 2015 hat Klaus Rüdiger (SVP) seinen Rücktritt aus dem Stadtparlament per sofort bekannt gegeben. In der Parlamentssitzung vom 8. Januar 2015 war er als 2. Ersatzstimmenzählender ins Präsidium des Stadtparlaments gewählt worden, weshalb nun eine Ersatzwahl in das Präsidium des Stadtparlaments für das Amtsjahr 2015 notwendig ist. Als Nachfolgerin von Klaus Rüdiger als 2. Ersatzstimmenzählerin wird Ursula Egli (SVP) vorgeschlagen.


b) Diskussion

Eine Diskussion wurde nicht gewünscht.


c) Abstimmungen

Ursula Egli (SVP) wird ohne Gegenstimmen für das Amtsjahr 2015 als 2. Ersatzstimmenzählerin ins Präsidium des Stadtparlaments Wil gewählt.
 

Parlamentspräsident Adrian Bachmann dankte dem zurückgetretenen Klaus Rüdiger (SVP) nicht nur für die Bereitschaft, als 2. Ersatzstimmenzähler zu amten, sondern insbesondere auch ganz allgemein für seinen grossen langjährigen Einsatz im Wiler Stadtparlament. Der neu gewählten 2. Ersatzstimmenzählerin Ursula Egli (SVP) gratulierte er zur Wahl und wünschte ihr in dieser neuen Aufgabe viel Erfolg und viel Befriedigung.



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2. Wahl in den Verwaltungsrat Thurvita AG


a) Wahlvorschlag

Die Stadt Wil kann zwei Sitze im Verwaltungsrat der Thurvita AG besetzet. Ein Sitz wird von Stadtrat Dario Sulzer (Vorsteher des Departements Soziales, Jugend und Alter) besetzt, der zweite Sitz ist noch vakant. Als zweites Verwaltungsratsmitglied der Stadt Wil im Verwaltungsrat der Thurvita AG wird Irma Stillhard Schmidhauser (Treuhänderin mit eidgenössischem Fachausweis / Mitglied Sozialbehörde der Stadt Wil; parteilos) zur Wahl vorgeschlagen.


b) Diskussion

Die SVP-Fraktion hielt fest, dass sie die Wahl von Irma Stillhard Schmidhauser nicht unterstützen werde. Dies sei keinesfalls ein Zeichen gegen ihre Person oder ihre Leistungen und Qualifikationen – es sei vielmehr ein Zeichen gegen das «undurchsichtige und fragwürdige Rekrutierungs- und Wahlprozedere für ein wichtiges Mitglied in einer Aktiengesellschaft, in welcher die Stadt Wil mit Abstand die grösste Aktienmehrheit halte». So seien beispielsweise die Fraktionen nicht für geeignete Kandidaturen angefragt worden, zudem sei Irma Stillhard Schmidhauser erst sehr kurzfristig vor dem Wahlvorschlag vorgestellt worden, sodass den Fraktionen keine Möglichkeit geblieben sei, die Kandidatin vorgängig kennen zu lernen. Stadtrat Dario Sulzer (Vorsteher Departement Soziales, Jugend und Alter) hielt fest, dass die Rekrutierung und die Wahl eines Thurvita-Verwaltungsratsmitglieds dem Stadtrat obliege, während das Stadtparlament diese Wahl lediglich anschliessen bestätige. Vor diesem Hintergrund sei das Vorgehen korrekt gewesen, zumal der Stadtrat das Präsidium mit einbezogen und sich die Kandidatin in diesem Gremium vorgestellt hat. Parlamentspräsident Adrian Bachmann bestätigte, dass das Verfahren aus seiner Sicht korrekt und transparent abgelaufen sei. Die SP-Fraktion unterstrich, dass in der heutigen Zeit Verwaltungsräte keineswegs nach politischen Kriterien, sondern alleine nach fachlichen Qualifikationen und Aspekten der Teamzusammensetzung zusammengestellt werden – dies spreche für die Kandidatur respektive für die Wahl von Irma Stillhard Schmidhauser. Aus diesem Grund sei die Kompetenz zur Wahl von Mitgliedern von Verwaltungsräten dem Stadtrat zu übertragen. Die Fraktion GRÜNE prowil sprach sich für die Wahl von Irma Stillhard Schmidhauser aus – die Frage des Wahlverfahrens sei im Präsidium diskutiert und dort von keiner Fraktion kritisiert oder abgelehnt worden. Die alleinige Kompetenzübertragung an den Stadtrat lehnt die Fraktion ab – die Wahlbestätigung durch das Parlament respektive die Vorstellung von Kandidierenden im Präsidium sei gleichsam als «parlamentarisches Vetorecht» beizubehalten. Die CVP-Fraktion bekräftigte die Aussage, dass die Frage des Wahlverfahrens im Präsidium diskutiert und dort von keiner Fraktion kritisiert oder abgelehnt worden sei. Daher empfehle die CVP-Fraktion Irma Stillhard Schmidhauser zur Wahl und spreche sich gegen eine «Schlammschlacht» aus. Die FDP-Fraktion zeigte sich «verwirrt und erstaunt» über die Wahlablehnung der SVP – der Wahlvorschlag sei ohne Bedenken oder Kritik im Präsidium diskutiert worden, sodass sich die FDP-Fraktion für die Wahl von Irma Stillhard Schmidhauser in den Verwaltungsrat der Thurvita AG ausspreche.


c) Abstimmungen

  1. Zur Wahl in den Verwaltungsrat der Thurvita AG wird Irma Stillhard Schmidhauser (Treuhänderin mit eidgenössischem Fachausweis / Mitglied Sozialbehörde der Stadt Wil; parteilos) vorgeschlagen.
 
Das Stadtparlament hat dem Wahlvorschlag des Stadtrats für Irma Stillhard Schmidhauser mit grosser Mehrheit in den Verwaltungsrat der Thurvita AG zugestimmt.



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3. Baulandverkauf Neualtwil II, 9500 Wil


Betreffend Baulandverkauf Neualtwil II hat das Stadtparlament der Geschäftsprüfungskommission GPK an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2014 empfohlen, Abklärungen zu treffen und fünf Fragen zu beantworten: 1. Ob und inwieweit die relevanten Verträge von allen Beteiligten eingehalten wurden bzw. werden. 2. Ob sich das Parlament bei der Genehmigung des Landverkaufs am 2. November 2006 oder bei der Genehmigung der Vertragsverlängerung am 7. Juli 2011 über wesentliche Rahmenbedingungen des Geschäftes im Irrtum befand oder gar getäuscht wurde. 3. Ob der Kaufvertrag infolgedessen anfechtbar ist. 4. Ob am Geschäft beteiligte Personen vermögens- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. 5. Ob Möglichkeiten bestehen, den finanziellen Schaden für die Stadt Wil zu minimieren.


a) Vorgehen der Geschäftsprüfungskommission GPK

Die Geschäftsprüfungskommission hat sich in einem ersten Schritt mit Hilfe von Akten, welche uns durch die Stadtkanzlei zur Verfügung gestellt wurden, einen Überblick über diesen Landverkauf verschafft. Die GPK konnte bereits zu diesem Zeitpunkt verschiedene Aspekte erkennen, welche deutlich die Komplexität dieses Geschäfts aufgezeigt haben. Da in der GPK kein Mitglied Jurist ist, beschloss die Geschäftsprüfungskommission, nach Rücksprache mit dem Präsidium, einen Rechtsanwalt zur Beantwortung dieser fünf Fragen beizuziehen. Beauftragt wurde Samuel Mäder, lic.iur., Rechtsanwalt, Gossau.

Einem Mitglied der GPK wurden seitens eines Bewohners von Neualtwil verschiedene weitere Dokumente zur Verfügung gestellt. Auch diese Akten, wie auch weitere von der Stadtkanzlei eingeforderten Unterlagen, sind vom beauftragten Rechtsanwalt zur Darlegung des Sachverhaltes berücksichtigt worden. Anlässlich einer Sitzung mit Rechtsanwalt S. Mäder konnte die GPK die fachkompetente Bearbeitung zur Kenntnis nehmen und hat daraufhin noch einige weitere Aspekte genauer untersuchen lassen. Der GPK liegt ein Schlussbericht im Umfang von 31 Seiten Umfang vor. Zudem liess die GPK von RA Samuel Mäder eine Kurzfassung erstellen, welche nachfolgend wiedergegeben ist.


b) Bericht des Rechtsanwalts Samuel Mäder zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Stadtparlaments (Kurzfassung)

Einhaltung der Verträge: Die Stadt Wil und die HRS haben den Kaufvertrag eingehalten insofern, als die darin vorgesehene Überarbeitung und Anpassung des Gestaltungsplans GP Neualtwil an die Hand genommen und rechtskräftig genehmigt wurde. Sollte die Stadt Wil bzw. deren Parlament der Auffassung (gewesen) sein, der Kaufvertrag (namentlich dessen Ziff. 9, also die Beibehaltung der «Konzeptphilosophie» und Erschliessung des GP «Neualtwil») sei vom Stadtrat nicht (korrekt) umgesetzt worden, hätte dies spätestens anlässlich der Fristverlängerung gerügt werden können (und müssen), und es hätte durch Verfallen lassen des Kaufvertrages oder durch Nachverhandlungen eine entsprechende Korrektur vorgenommen werden können. Nachdem das Parlament jedoch 2011 die Fristverlängerung vorbehaltlos genehmigte, hat es auch die Umsetzung des Kaufvertrages in Form des damals ja längst erstellten und aufgelegten GP genehmigt (immer vorbehältlich des Ausgangs des Baubewilligungsverfahrens und allfällig daran anschliessender zivilrechtlicher Verfahren). Ob der Kaufvertrag und dadurch der neue GP allenfalls gegen private Rechte – namentlich aus Dienstbarkeiten und/oder der Vereinbarung 1976 -verstösst, wird im laufenden Baubewilligungsverfahren bzw. den allenfalls daran anschliessenden zivilrechtlichen Verfahren zu klären sein.

Es ist denkbar, dass ein Überbauungsprojekt an solchen privaten Rechten scheitert. Eine Verletzung des Kaufvertrages durch die Stadt Wil liegt darin nicht, weil sich die HRS der bestehenden Dienstbarkeiten und deren mögliche Kollision mit dem neuen GP stets bewusst war. Die Stadt Wil hält die Vereinbarung 1976 mit Bezug auf die öffentlichen Nutzungen, die mittels der ihr abgetretenen Brutto-Geschossfläche hätten realisiert werden sollen, insofern ein, als sie den in der Vereinbarung grundsätzlich vorgesehenen Verzicht erklärte. Für die Abdeckung der dadurch allfällig ausgelösten Entschädigungspflicht wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Höhe und Adressaten der allfälligen Entschädigung sind noch nicht bekannt, zumal bislang keine konkreten Entschädigungsforderungen gestellt wurden. Ob die Stadt Wil weitere privatrechtliche Pflichten aus der Vereinbarung 1976 verletzt hat, ist von den Berechtigten in den entsprechenden zivilrechtlichen Verfahren zu klären. Soweit eine Verletzung bejaht würde (z.B. der Überbindungspflicht), hätten die Berechtigten den ihnen daraus entstehenden Schaden zu beweisen. Die aus der Vereinbarung 1976 allfällig entspringenden öffentlich‐rechtlichen Pflichten bzw. Ansprüche waren im Verfahren auf Anpassung des GP vorzubringen und zu überprüfen. Die rechtskräftige Genehmigung des GP bedeutet, dass er die anwendbaren öffentlich--‐rechtlichen Vorschriften einhält und damit auch keine aus der Vereinbarung 1976 allfällig entspringenden öffentlich--‐rechtlichen Pflichten bzw. Ansprüche verletzt. Sollte die Vereinbarung 1976 eine sog. Realobligation darstellen, wären sämtliche Rechte und Pflichten auf die HRS übergegangen. Das vorstehend mit Bezug auf die Stadt Wil Gesagte gilt dann analog für die HRS.

Irrtum bzw. Täuschung des Parlaments: Das Parlament befand sich 2006 bei der Genehmigung des Landverkaufes insoweit im Irrtum bzw. in Unkenntnis, als es von der Vereinbarung 1976 und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten keine Kenntnis hatte. Anlässlich der Fristverlängerung 2011 kam die   Vereinbarung 1976 indessen zumindest in den wesentlichen Punkten (Entschädigungspflicht; Bindung an den ursprünglichen GP) sowohl in der Liegenschaftenkommission als auch im Parlament zur Sprache; die Fristverlängerung wurde im Wissen um diese Vereinbarung genehmigt, was gleichzeitig als Genehmigung des allfällig irrtumsbehafteten Vertrages zu werten ist. Für eine absichtliche Täuschung des Parlaments durch den Stadtrat im Jahre 2006 bei der Genehmigung des Landkaufes bestehen keine Anhaltspunkte. 2011 war eine Täuschung anlässlich der Fristverlängerung begriffsnotwendig ausgeschlossen, weil die Vereinbarung 1976 (wenn auch von dritter Seite) zur Sprache gekommen und dem Parlament zumindest in den Grundzügen bekannt war. Die Fristverlängerung wäre sodann ohnehin als Genehmigung einer allenfalls zuvor erfolgten absichtlichen Täuschung zu qualifizieren, denn wer unter solchen Umständen einen «Marschhalt» ablehnt und auf weitere Abklärungen verzichtet, kann nicht mehr getäuscht werden. Für eine Vertragsanfechtung hätte eine absichtliche Täuschung ohnehin von der HRS hätte ausgehen müssen; dafür bestehen aber ebenfalls keine Anhaltspunkte.

Anfechtung des Kaufvertrages: Der Kaufvertrag mit der HRS ist zufolge Genehmigung nicht anfechtbar. Zudem ist die einjährige Anfechtungsfrist seit Erkennen des Irrtums (bzw. ggf. der Täuschung) ohnehin längst abgelaufen.

Vermögens- und strafrechtliche Verantwortlichkeit: Nach heutigem Kenntnisstand können keine am Geschäft beteiligten Personen vermögens- und/oder strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Möglichkeiten zur Schadensminimierung: Sollte die Vereinbarung 1976 als sog. Realobligation zu qualifizieren sein, ist sie auf die HRS übergegangen; dies falls hätte die Stadt Wil keinen Schaden, den es zu minimieren gälte. Sollte die Stadt Wil nach wie vor aus der Vereinbarung 1976 verpflichtet sein, so trifft sie in erster Linie die Pflicht zur Leistung der Entschädigung wegen der Nichtrealisierung der öffentlichen Nutzungen. Höhe und Adressaten der Entschädigung stehen derzeit noch nicht fest. Allfällige Ansprüche aus der Beeinträchtigung anderweitiger Rechte aus der Vereinbarung 1976 müssten erst noch namhaft gemacht und rechtsgenüglich nachgewiesen werden. Diese rechtlichen und quantitativen Unklarheiten stellen rechtlich gesehen ein gewisses Verhandlungs‐ und damit Minimierungspotenzial dar. Ob die Stadt Wil diese Unklarheiten hierzu auch effektiv ausnutzen soll, und ob dies aktiv oder reaktiv geschehen soll, ist eine politische Frage. Gegenüber der HRS besteht kein Schadenminimierungspotenzial, weil die HRS diesfalls keine Verantwortung für die vorgenannten Schäden bzw. Ansprüche trägt.


c) Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission

  1. Die Geschäftsprüfungskommission nimmt den Bericht von RA Mäder zur Kenntnis und erachtet die im Bericht festgehaltenen Aussagen als plausibel.
  2. Aufgrund der uns heute vorliegenden Akten und Informationen sieht die GPK keinen Bedarf für weitere Abklärungen.
 

d) Diskussion im Stadtparlament

Einleitend zeigte GPK-Präsident Daniel Gerber kurz die Arbeit der GPK im Nachgang der parlamentarischen Empfehlung zu weiteren Abklärungen auf. Sodann fasste er noch einmal die Antworten auf die fünf Fragen zusammen. Stadtpräsidentin Susanne Hartmann (Vorsteherin Departement Finanzen, Kultur und Verwaltung) zeigte sich erfreut, dass der GPK-Bericht die Feststellungen des Stadtrats unterstütze. Sodann sei es positiv, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten und keine absichtliche Täuschung durch den damaligen Stadtrat vorliegen.

Für die Fraktion GRÜNE prowil gebe es in der ausführlichen Berichterstattung des Rechtsanwalts sehr wohl noch gewisse Fragezeichen, zumal dieser Bericht punktuell doch kritische Untertöne betreffend des damaligen stadträtlichen Verhaltens enthalte, wobei diese Kritik jeweils stets umgehend wieder abgemildert werde – dies, weil der Bericht sehr vorsichtig formuliert sei. Die Fraktion hielt weiter fest, dass sie das Unwissen respektive die Naivität der HRS als Käuferin bestreite, ebenso die Unwissenheit respektive die Naivität des damaligen Stadtrats als Verkäufer: Die nun strittige Anmerkung punkto Gestaltungsplan beziehungsweise Bedingungen sei im betreffenden Kaufvertrag explizit und an prominenter Stelle aufgeführt gewesen. Zudem sei dem Parlament in der Beratung des Kaufgeschäfts versichert worden, das bei der Umsetzung des Bauvorhabens Neualtwil II die Philosophie des vorherigen Bauprojektes Neualtwil I «sicher beibehalten und weitergeführt» werde – dies sei indes nicht der Fall. Als Fazit hielt die Fraktion fest, dass es im Bericht schwergewichtig um Rechtsfragen gegangen sei, wie dies auch dem Auftrag entspreche. Eine politische Würdigung indes fehle: Solches Verhalten, wie es der damalige Stadtrat in diesem Geschäft an den Tag gelegt habe, untergrabe zu Recht das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber dem Stadtrat als politische Behörde. Die Fraktion GRÜNE prowil nehme den Bericht zur Kenntnis – allerdings nicht erfreut.


Abschliessend stellte Parlamentspräsident Adrian Bachmannfest, dass das Stadtparlament den Bericht der GPK zur Kenntnis genommen hat.



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4. Abwasserreglement


a) Zusammenfassung des Berichts und Antrags des Stadtrats

Grundlage für das neue Abwasserreglement der Stadt Wil bildet das Musterreglement des Kantons St.Gallen, auf welchem bereits die bisherigen Abwasserreglemente der Gemeinde Bronschhofen und der Stadt Wil basierten. Diese haben sich in der Praxis bewährt und unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass die Gemeinde Bronschhofen einen Beitragssatz von 26‰ festlegt, während die Stadt Wil einen solchen von 15‰ bestimmte. Das neue Abwasserreglement übernimmt den tieferen Wiler Beitragssatz, der auch seitens des Preisüberwachers im Rahmen der periodischen Kontrolle 2014 letztmals überprüft und für angemessen befunden wurde. Die bisherige Gebührenkonzeption soll ebenfalls beibehalten werden. Zum einen wird eine Schmutzwassergebühr nach der verbrauchten Frischwassermenge erhoben, zum anderen eine Entwässerungsgebühr nach dem zonenspezifischen Anteil der versiegelten Fläche (Dachfläche) an der Gesamtfläche des Grundstücks. Auf eine zusätzliche Grundgebühr, wie sie bisher in Bronschhofen erhoben wurde, soll verzichtet werden, da sie einen hohen Bearbeitungsaufwand bei vergleichsweise sehr geringem Ertrag auslöst und somit vernachlässigbar ist.

Aufgrund des neuen Gemeindegesetztes (sGS 151.2), das seit dem 1. Januar 2010 angewendet wird, besteht für das Abwasserreglement keine Genehmigungspflicht mehr. Gleichwohl wurde der Entwurf dem Rechtsdienst des Amts für Umwelt und Energie des Kantons St.Gallen zur Vorprüfung unterbreitet. Die vorgeschlagenen Anpassungen wurden übernommen. Das Abwasserreglement wurde vom Stadtrat in zwei Lesungen behandelt. Dazwischen fand ein Vernehmlassungsverfahren statt. Dabei gingen insgesamt drei Stellungnahmen ein; in zwei Stellungnahmen wurden keine Änderungen beantragt. Aufgrund der dritten Stellungnahme wurde eine Anpassung am Reglement vorgenommen.


Anträge des Stadtrats:

  1. Das Abwasserreglement sei zu genehmigen.
  2. Es sei festzustellen, dass der zustimmende Beschluss zu Ziff. 1 gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a der vorläufigen Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht.


b) Zusammenfassung des Kurzberichts der Bau- und Verkehrskommission

Die siebenköpfige, ständige Bau- und Verkehrskommission BVK unter dem Vorsitz von Marianne Mettler (SP) hat das Geschäft an zwei Sitzungen vorberaten. Eintreten auf die Vorlage war dabei unbestritten. In der Kommission wurden insbesondere die Kostenentwicklung sowie die Anschlüsse thematisiert, zudem wurde ein Vergleich mit den Gebühren anderer Städte angestellt. Die Kommission stellt einstimmig einen eigenen Antrag respektive Ergänzungsvorschlag: Artikel 22 sei mit einem neuen Absatz d) «jährlich wiederkehrende Gebühren der Eigentümerinnen und Eigentümer öffentlicher Verkehrsanlagen (öffentliche Strassen etc.)» zu ergänzen. Diese Ergänzung, basierend auf dem alten Reglement der Stadt Wil, trage zum besseren Verständnis bei, so die Kommission in ihrem Kurzbericht. Der Antrag des Stadtrats, das Abwasserreglement sei zu genehmigen, wird mit sechs Ja- zu null Nein-Stimmen bei einer Enthaltung von der Kommission unterstützt.


c) Eintretensdebatte

Eintreten auf das Geschäft war unbestritten und wurde vom Parlamentspräsident Adrian Bachmann zum Beschluss erhoben.


d) Detailberatung

Einleitend zeigte BVK-Präsidentin Marianne Mettler noch einmal kurz die Relevanz der Abwasserentsorgung und die zentralen Inhalte des neuen, verursacherorientierten Reglements auf. Dabei hielt sie fest, dass das neue Reglement auf einem kantonalen Musterreglement beruhe und die Stadt Wil hierbei nur wenig Spielraum habe, insbesondere in Sachen Gebühren (kostendeckende Finanzierung ohne Gewinn). Stadtrat Marcus Zunzer (Vorsteher Departement Bau, Umwelt und Verkehr) bedankte sich bei der Kommission für angenehme, konstruktiv-kritische Zusammenarbeit in der Vorberatung dieses neuen Abwasserreglements. Es handle sich infolge der Thematik um ein anspruchsvolles Reglement, dessen Umsetzung – sprich insbesondere auch die korrekte Rechnungsstellung an die einzelnen Grundbesitzer – ebenfalls anspruchsvoll sei. Sodann beleuchtete er einzelne Aspekte des Reglements wie etwa die Gebührenbefreiung von Photovoltaikanlagen oder die Auftragserteilung für Hausanschlüsse im Detail.

Die SVP-Fraktion befindet das neue Abwasserreglement für gut und begrüssenswert – insbesondere, weil es keine Gebührenerhöhungen gebe, weil das Verursacherprinzip gelte und weil Fördermassnahmen für die Nutzung für Regenwasser gemacht werden. Die SP-Fraktion begrüsste die Lenkungsfunktion zu einem haushälterischen Umgang mit Wasser im neuen Reglement, auch wenn hier mit weiteren Massnahmen eine höhere Wirkung möglich wäre. Die CVP-Fraktion sprach sich für Annahme des neuen Reglements aus – es sei klar und einfach ausgestaltet sowie analog zum bereits bekannten Reglement der Stadt Wil. Die Verursacherorientierung statt eines detaillierteren, aber auch aufwendigeren engeren Verursacherprinzips sei inhaltlich gerechtfertigt. Zudem sei zu begrüssen, dass die Gebühren langfristig auf einem konstanten Niveau gehalten werden können. Die Fraktion GRÜNE prowil stellte zwei Anträge, einerseits betreffend Anpassung der Finanzierung respektive auf eine Anpassung der Abzugsmöglichkeiten für Beiträge der Denkmalpflege sowie die Nettokosten für Energiespar- und Umweltmassnahmen und andererseits betreffend die Förderung der Regenwassernutzung als Brauchwasser, in dem ein enormes Potenzial stecke. Stadtrat Marcus Zunzer hielt hierzu fest, dass diese Anpassung das Verbraucherprinzip zwar enger fassen würde – indes würden sich dadurch der Vollzug und die Umsetzung in der Praxis extrem komplizieren. Der Stadtrat spreche sich daher gegen diese Anpassung aus. Analog gelte dies auch betreffend Regenwassernutzung.


d) Abstimmungen

Die BVK unterbreitet dem Stadtparlament folgenden Ergänzungsantrag, dem der Stadtrat formell ebenfalls zustimmt:
3. Artikel 22 sei mit einem neuen Absatz d) «jährlich wiederkehrende Gebühren der Eigentümerinnen und Eigentümer öffentlicher Verkehrsanlagen» zu ergänzen.

Der Antrag der BVK wurde mit 43 Ja- zu 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.


Anträge aus der Mitte des Stadtparlaments:

  • Fraktion GRÜNE prowil: Art. 26 Abs. 3 (neu/Ersatz): Vom Neuwert werden Beiträge der Denkmalpflege sowie die Nettokosten für Energiespar- und Umweltmassnahmen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, in Abzug gebracht.
 
Der Antrag der Fraktion GRÜNE prowil wurde mit 15 Ja- zu 26 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

  • Fraktion GRÜNE prowil: Art. 33 Abs. 3 (streichen): Der Absatz 3 sei zu streichen.
 
Der Antrag der Fraktion GRÜNE prowil wurde mit 29 Ja- zu 12 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.


Der Stadtrat unterbreitet dem Stadtparlament folgende Anträge:

  1. Das Abwasserreglement sei zu genehmigen.

Der Antrag des Stadtrats wurde mit 43 Ja- zu 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
2. Es sei festzustellen, dass der zustimmende Beschluss zu Ziff. 1 gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a der vorläufigen Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht.

Parlamentspräsident Adrian Bachmann stellte dies fest.




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5. Postulat Silvia Ammann (SP) – Vergütung und Förderung der Stromeinspeisung


a) Zusammenfassung des Postulats

Am 7. Juli 2011 reichte Silvia Ammann Schläpfer zusammen mit 18 Mitunterzeichneten ein Postulat mit der Überschrift «Vergütung und Förderung der Stromeinspeisung» ein. Dabei wird der Stadtrat eingeladen, dem Stadtparlament Bericht und Antrag zur Förderung der Netzeinspeisung durch private Stromproduzenten zu erstatten und dabei folgende vier Punkte zu beachten: Die Einspeisung von ökologisch produziertem Strom soll aktiv gefördert und angemessen vergütet werden. Dabei soll sie mindestens gleich hoch sein wie der Preis, welchen die Technischen Betriebe Wil (TBW) den Kundinnen und Kunden für ein gleichwertiges Produkt verrechnen. Die TBW sollen zudem aktiv und sichtbar auf die Möglichkeiten der Stromeinspeisung aller möglichen Quellen hinweisen. Die Preisübersicht für den End-Nutzenden soll kundenfreundlich gestaltet sein und auch Angaben zu den Möglichkeiten der Stromeinspeisung enthalten.

Auf Antrag des Stadtrats wurde das Postulat am 1. Dezember 2011 vom Stadtparlament erheblich erklärt.


b) Berichterstattung des Stadtrats

In seiner Beantwortung zum Postulat hält der Stadtrat als Fazit vier Punkte fest:
  • Mit der Einspeisevergütung der TBW erhalten die Kundinnen und Kunden mehr als die gesetzlich minimal geforderte Einspeisevergütung, die sich an den Einkaufskosten des Energieversorgers orientieren. Die Einspeisevergütung der TBW ist zudem höher als jegliche Preise, welche die Kundinnen und Kunden für Ökostromprodukte der TBW bezahlen. Dabei werden die Verkaufspreise der TBW-Ökostromprodukte grundsätzlich nur kostendeckend und ohne Gewinnmarge kalkuliert.
 

  • Die Einspeisevergütung der TBW plus die kumulierbare Anlagenförderung von Bund und der Stadt Wil führen seit 2014 bei den privaten Einspeisenden zu einem positiven wirtschaftlichen Ergebnis über die Nutzungsdauer der Anlagen, unter Berücksichtigung der finanziellen Vorteile des Stromeigenverbrauchs und der Netzkosteneinsparungen.
 

  • Bedingt durch den kumulierten finanziellen Anreiz konnte ein rascher Zuwachs der Photovoltaik in Wil verzeichnet werden, der den Erwartungen als Energiestadt entspricht. Das Zwischenziel des kommunalen Energiekonzeptes von 3% erneuerbare Energie per 2020 erscheint realistisch und könnte sogar vorzeitig erreicht werden.


  • Die Information und Transparenz über die Einspeisevergütung wurde durch öffentliche Veranstaltungen in Wil und durch den Zugang über die Homepage der TBW und der Stadt Wil geschaffen. Allein die Komplexität der gesetzlich vorgeschriebenen Strompreisgestaltung und der Einspeisevergütung lassen eine sinnvolle Zusammenführung auf einer Preisübersicht nicht zu.
 
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament festzustellen, dass das Stadtparlament vom vorliegenden Bericht Kenntnis genommen hat und sodann das Postulat «Vergütung und Förderung der Stromeinspeisung» als erledigt abzuschreiben sei.


c) Zusammenfassung des Kurzberichts der Werkkommission

Die siebenköpfige, ständige Werkkommission unter dem Vorsitz von Roman Rutz (CVP) hat den Bericht an drei Sitzungen beraten, wobei zwei Sitzungen für die Beratung des Energiekonzeptes der Stadt Wil eingesetzt worden waren. Eintreten war dabei unbestritten. In der Kommission wurden insbesondere die Entstehung des Energiekonzeptes, der Energieverbrauch der Stadt Wil, die Potenziale der Energieproduktion sowie die Ziele des Energiekonzeptes thematisiert. Die Kommission stellt keine eigenen Anträge. Der Antrag 1des Stadtrats, es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom vorliegenden Bericht Kenntnis genommen hat, wird mit sechs Ja- zu null Nein-Stimmen ohne Enthaltungen bei einer Abwesenheit von der Kommission unterstützt. Der Antrag 2 des Stadtrats, das Postulat «Vergütung und Förderung der Stromeinspeisung» sei als erledigt abzuschreiben, wird ebenfalls mit sechs Ja- zu null Nein-Stimmen ohne Enthaltungen bei einer Abwesenheit von der Kommission unterstützt.


d) Eintretensdebatte

Eintreten auf das Geschäft war unbestritten und wurde von Parlamentspräsident Adrian Bachmann zum Beschluss erhoben.


e) Detailberatung

Einleitend fasste Roman Rutz, Präsident der Werkkommission, die Vorberatung der Kommission noch einmal kurz zusammen. Dabei ging er auch auf das kommunale Energiekonzept ein, welches eine wichtige Grundlage für die Vorberatung des Postulatsberichts bildete und im Grundsatz von der Kommission begrüsst wird. Der Stadtrat hat dabei in Aussicht gestellt, in einzelnen Bereichen des Konzeptes noch Anpassungen oder Ergänzungen vorzunehmen, bis es voraussichtlich im kommenden Jahr dem Stadtparlament unterbreitet wird. Anschliessend ging er auf die Stromeinspeisung ein, welche Thema des Vorstosses und gleichzeitig Element des Energiekonzeptes ist. Grundsätzlich sei die Kommission mit der Vergütung für die Stromeinspeisung und deren Höhe einverstanden. Stadtrat Daniel Meili (Vorsteher Departement Versorgung und Sicherheit) unterstrich die Bedeutung der Stromproduktion mit Photovoltaikanlagen, welche in Wil einen hohen Stellenwert und auch einen entsprechend grossen Anteil habe. Dies sei erfreulich – aber kein Grund, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Die Technischen Betriebe Wil TBW seien bestrebt, das Thema weiter in der Aufmerksamkeit zu halten und so zu fördern.


In ihrer Stellungnahme hielt die Postulantin Silvia Ammann (SP) fest, dass sich die Situation seit der Zeit der Postulatseinreichung 2011 zum Besseren gewandelt habe. Dennoch sei sie etwas enttäuscht – es wäre in diesem Bereich sicherlich mehr möglich gewesen, insbesondere auch im Bereich der Kommunikation. Die SP-Fraktion nehme den Postulatsbericht zur Kenntnis.


f) Anträge

Der Stadtrat unterbreitet dem Stadtparlament folgende Anträge:
  1. Es sei festzustellen, dass das Parlament von Bericht Kenntnis genommen hat.

Parlamentspräsident Adrian Bachmann stellte dies fest.
2. Das Postulat sei als erledigt abzuschreiben.

Der Antrag des Stadtrats wurde mit 43 Ja- zu 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.




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6. Postulat Guido Wick (GRUNE prowil) – Förderung von Photovoltaik-Anlagen in der Stadt Wil


a) Zusammenfassung des Postulats

Guido Wick (GRÜNE prowil) hat am 4. September 2012 zusammen mit fünf Mitunterzeichneten eine Motion betreffend der Einführung eines Solarrappens zur Förderung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Wil eingereicht. Der Stadtrat sei zu beauftragen, dem Stadtparlament Bericht und Antrag zur Einführung eines Solarrappens zu erstatten. Zweck des Solarrappens sei die Förderung von Photovoltaik-Anlangen in der Stadt Wil. In erster Linie sollen die Mittel aus dem Solarrappen zur Übergangsfinanzierung von blockierten KEV-Projekten verwendet werden. Der Stadtrat beantragte dem Stadtparlament, die Motion mit geänderten Wortlaut in ein Postulat umzuwandeln und als erheblich zu erklären: «Der Stadtrat sei zu beauftragen, dem Stadtparlament Bericht zur Förderung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Wil zu erstatten.» An der Sitzung vom 8. November 2012 folgte das Parlament diesem Stadträtlichen Antrag; die Motion wurde in ein Postulat umgewandelt und erheblich erklärt.


b) Berichterstattung des Stadtrats

In seiner Beantwortung zum Postulat hält der Stadtrat als Fazit fünf Punkte fest:
  • Die Entwicklung der Photovoltaik in der Stadt Wil befindet sich auf Kurs, gemessen an den Zielsetzungen des kommunalen Energiekonzeptes. Das Erreichen des Teilziels von 3 Prozent bis 2020, mit den bestehenden Förderinstrumenten, erscheint aus heutiger Sicht als realistisch und könnte bestenfalls sogar vorzeitig erreicht werden.
 

  • Der Zuwachs der Photovoltaik in Wil wird wesentlich durch die finanziellen Mittel des Bundes (KEV) für grosse Photovoltaik-Anlagen beeinflusst. Aber auch die kumulierbare Förderung des Wiler Energiefonds und der KEV sorgen für den raschen Anstieg von mittleren und kleinen Anlagen.
 

  • Im Gegensatz zum Förderprogramm des Bundes blieb das Photovoltaik-Förderprogramm in der Stadt Wil seit acht Jahren unverändert, ohne finanzielle Deckelung und ohne vertragliche Verpflichtungen für die TBW und den Energiefonds. Damit konnte notabene das gleiche Photovoltaik-Einspeiseergebnis wie in Gossau erreicht werden, ohne KEV-Übergangsfinanzierung durch die TBW oder die Stadt. Die extensive Photovoltaikförderung hatte in Gossau zwar früher als in Wil einen beeindruckenden Zuwachs der Photovoltaik bewirkt, musste aber aus zwingenden finanziellen Gründen gestoppt werden. Es ist nicht schwierig, rückblickend feststellen, dass dieser Weg heute für die Stadt Wil und die TBW nicht den geeigneten Lösungsweg darstellt und wohl auch nicht in der Vergangenheit.
 

  • Die Photovoltaik-Anlagenförderung des Energiefonds ist in der Praxis für alle angemeldeten Anlagen in der Stadt Wil verfügbar, auch für grosse Anlagen über 30 kWp und Anlagen, die zu einem späteren Zeitpunkt vom Bund die KEV erhalten. Damit ist es für alle Anlagen in Wil möglich kumulierte Förderbeiträge zu erlangen und das Engagement in die Photovoltaik auch finanziell positiv umzusetzen.
 

  • Aufgrund der aktuellen Photovoltaik-Entwicklung in der Stadt Wil sind die Einführung eines Solarrappens, respektive einer KEV-Übergangsfinanzierung nicht erforderlich. Die neue KEV-Regelung des Bundes bewirkt massgeblich den Abbau der KEV-Warteliste. In Wil sind derzeit mit den beiden Förderinstrumenten von Bund und Stadt ausreichend Fördermittel für die erwartete Zielerreichung bei der Photovoltaik vorhanden.
 
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament festzustellen, dass das Stadtparlament vom vorliegenden Bericht Kenntnis genommen hat und sodann das Postulat «Förderung von Photovoltaik-Anlagen in der Stadt Wil» als erledigt abzuschreiben sei.


c) Zusammenfassung des Kurzberichts der Werkkommission

Die siebenköpfige, ständige Werkkommission unter dem Vorsitz von Roman Rutz (CVP) hat den Bericht an drei Sitzungen beraten, wobei zwei Sitzungen für die Beratung des Energiekonzeptes der Stadt Wil eingesetzt worden waren. Eintreten war dabei unbestritten. In der Kommission wurden insbesondere die Entstehung des Energiekonzeptes, der Energieverbrauch der Stadt Wil, die Potenziale der Energieproduktion sowie die Ziele des Energiekonzeptes thematisiert. Die Kommission stellt keine eigenen Anträge. Der Antrag 1des Stadtrats, es sei festzustellen, dass das Stadtparlament vom vorliegenden Bericht Kenntnis genommen hat, wird mit sechs Ja- zu null Nein-Stimmen ohne Enthaltungen bei einer Abwesenheit von der Kommission unterstützt. Der Antrag 2 des Stadtrats, das Postulat «Vergütung und Förderung der Stromeinspeisung» sei als erledigt abzuschreiben, wird ebenfalls mit sechs Ja- zu null Nein-Stimmen ohne Enthaltungen bei einer Abwesenheit von der Kommission unterstützt.


d) Eintretensdebatte

Eintreten auf das Geschäft war unbestritten und wurde von Parlamentspräsident Adrian Bachmann zum Beschluss erhoben.


e) Detailberatung

Einleitend fasste Roman Rutz, Präsident der Werkkommission, die Vorberatung der Kommission noch einmal kurz zusammen. Dabei ging er auch auf das kommunale Energiekonzept ein, welches eine wichtige Grundlage für die Vorberatung des Postulatsberichts bildete und im Grundsatz von der Kommission begrüsst wird. Der Stadtrat hat dabei in Aussicht gestellt, in einzelnen Bereichen des Konzeptes noch Anpassungen oder Ergänzungen vorzunehmen, bis es voraussichtlich im kommenden Jahr dem Stadtparlament unterbreitet wird. Anschliessend ging er auf die Förderung Photovoltaik ein, welche Thema des Vorstosses und gleichzeitig Element des Energiekonzeptes ist. In der Kommission sei die Frage gestellt worden, ob sich die Stadt Wil in diesem Bereich ambitioniertere Ziele setzen solle als diejenigen, die jetzt festgelegt und deutlich vor Ablauf der dafür vorgesehenen Frist schon zu einem namhaften Anteil erreicht worden seien. Zudem wurde in der Werkkommission die Einführung eines «Solarrappens» für eine zusätzliche Förderung diskutiert. Stadtrat Daniel Meili (Vorsteher Departement Versorgung und Sicherheit) hielt fest, dass ein Überdenken der gesetzten Ziele sicher möglich sei – als diese Ziele damals definiert worden seien, habe man nicht erwartet, dass sie so gut erreichbar seien; im Gegenteil galten die Ziele damals als eher ambitiös. In diesem Sinne sei es erfreulich, dass in diesem Bereich schon so viel erreicht werden konnte. Die Beiträge in den Energiefonds seien ausreichend für weitere und zusätzliche Förderungen. Die Kompetenz zu einer zusätzlichen Alimentierung des Fonds liege dabei aber im Rahmen der Budgetberatung in der Kompetenz des Stadtparlaments.


In ihrer Stellungnahme hielt der Postulant Guido Wick (GRÜNE prowil) fest, dass seine Fraktion nicht zufrieden sei, wenn man sich Ziele setze, die man bereits erreicht habe. Dies sei bequem – allerdings verändere sich damit leider nichts. Es gebe Beispiele anderer Länder, in denen Ziele wesentlich ambitiöser und nachdrücklicher gesetzt werden – an denen solle sich Wil orientieren. Damit könne sich die Stadt im Sinne eines Standortvorteils von anderen Gemeinden abheben – ganz abgesehen davon, dass damit auch ein wichtiges Ziel im Umweltbereich einen Schritt näherkommt. Seine Fraktion spreche sich noch einmal nachdrücklich für die Einführung eines Solarrappens aus, einerseits als starkes Zeichen und andererseits auch als Mittel für Massnahmen mit Wirkung. Die SP-Fraktion nahm die Berichterstattung grundsätzlich wohlwollend zur Kenntnis, zeigte sich aber überzeugt, dass die Energiepolitik der Stadt Wil weiterhin Schub und mehr Power benötige, um das Label «Energiestadt» wirklich stolz tragen zu dürfen. Man erwarte von der Stadt Wil auch kreative Ideen und innovative Vorschläge, wie man aktiv Energie sparen könne, und nicht nur Ideen, wie man mit alternativen Methoden mehr Strom erzeugen könne. Die FDP-Fraktion zeigte sich erfreut, dass die Stadt Wil – insbesondere auch dank des Engagements der TBW – hier auf Kurs respektive der Zielsetzung gleichsam schon voraus sei. Einen Solarrappen unterstütze die Fraktion nicht, auch wenn die Zielsetzung und deren Höhe natürlich diskutiert werden könne. Die CVP-Fraktion unterstrich dies und betonte, dass der eingeschlagene Weg richtig und konsequent weiterzuverfolgen sei. Die Einführung eines Solarrappens als neue Abgabe lehne die CVP-Fraktion indes ab – es gehe nicht an, dass die Stadt Wil einfach laufend neue Gebühren erhebe.


f) Anträge

Der Stadtrat unterbreitet dem Stadtparlament folgende Anträge:
  1. Es sei festzustellen, dass das Parlament von Bericht Kenntnis genommen hat.

Parlamentspräsident Adrian Bachmann stellte dies fest.
2. Das Postulat sei als erledigt abzuschreiben.

Der Antrag des Stadtrats wurde mit 43 Ja- zu 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.




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7. Interpellation Mario Schmitt (SVP) – Sportpark Bergholz: Handwerkerrechnungen


a) Zusammenfassung der Interpellation

Mario Schmitt (SVP) hat am 16. März 2015 mit fünf Mitunterzeichneten eine Interpellation mit der Überschrift «Sportpark Bergholz – offene Handwerkerrechnungen?» eingereicht, in der er zu vier Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.


b) Antwort des Stadtrats

Die Anlagen des Sportparks Bergholz wurden per 4. Dezember 2013 respektive 5. Mai 2014 (Freibad) der Stadt Wil übergeben. Die Stadt Wil hat mit der Totalunternehmerin Implenia Schweiz AG einen Werkvertrag über die Erstellung des Sportparks Bergholz zu einem Globalpreis abgeschlossen. Zur Erbringung der Gesamtleistung hat die Totalunternehmerin ihrerseits Werkverträge mit ausführenden Unternehmungen abgeschlossen. Diese Verträge liegen nicht im Verantwortungsbereich der Stadt Wil.

Kenntnis von ausstehenden Handwerkerzahlungen: Die Stadt Wil hat keine Kenntnis von Rechnungen, die von der Totalunternehmerin Implenia Schweiz AG bis zum 16. März 2015 nicht beglichen worden sind. Diese bestätigt auf Anfrage, dass sämtliche gegenseitig bereinigten Schlussrechnungen bezahlt sind. Derzeit bestehe lediglich eine einzelne Handwerkerschlussrechnung, die noch nicht gegenseitig bereinigt sei und deshalb noch nicht bezahlt wurde. Da der fragliche Handwerker während der Monitoringphase noch Arbeiten ausführen musste, befindet sich dessen Rechnung in der Prüfung durch die Fachplaner. Implenia Schweiz AG versichert, dass auch diese Rechnung nach der gegenseitigen Bereinigung gemäss Werkvertrag beglichen wird.

Vorkehrungen gegen die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts: Da der Sportpark Bergholz Bestandteil des Verwaltungsvermögens der Stadt Wil ist, kann er nicht mit einem Bauhandwerkerpfandrecht belegt werden (BGE 103 II 233 f). Somit erübrigen sich diesbezüglich vorkehrende Massnahmen. Zudem erfolgen die Schlusszahlungen nach Ablauf der 120-tägigen Frist nach der Fertigstellung. Die Schlussabrechnung vom Implenia Schweiz AG ist noch nicht erfolgt; sie soll Ende Juni 2015 vorliegen.

Unterstützung für betroffene Unternehmungen: Da bis jetzt keine Beanstandungen von Unternehmungen vorliegen, erübrigt sich ein Einwirken der Stadt. Im Übrigen wurden die vertraglich zugesicherten Vergaben an regionale Unternehmungen eingehalten. Sollten sich bei der einzigen derzeit noch nicht bereinigten Schlussrechnung Differenzen ergeben, so ist die Stadt Wil bestrebt, zusammen mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden. Dies würde dem bisherigen guten Einvernehmen zwischen der Implenia Schweiz AG und der Stadt Wil entsprechen.

Nichteinhaltung von Zahlungsfristen: Vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen von 90 Tagen basieren auf gegenseitig anerkannten Schlussrechnungen sowie den mit geltenden Dokumenten wie Garantieschein sowie Unterlagen für die Bauherren-Schlussdokumentation. Wie bereits erwähnt, sind der Stadt Wil keine Beanstandungen bezüglich Nichteinhaltung von Zahlungsfristen bekannt, weshalb kein Anlass besteht, sich zu den Geschäftsabwicklungen zwischen der Totalunternehmerin und ihren Vertragspartnern zu äussern.


c) Stellungnahme des Interpellanten

In ihrer Stellungnahme hielt der Interpellant Mario Schmitt (SVP) fest, dass er den Vorstoss eingereicht habe, weil er von einem Unternehmer auf eine solche ausstehende Zahlung angesprochen worden sei. Mittlerweile habe in diesem Fall aber die Schlussbesprechung zwischen dem betreffenden Unternehmen und der Totalunternehmerin stattgefunden. Mit der Beantwortung des Stadtrats zeigte er sich abschliessend sehr zufrieden.





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Kommissionsbestellung


An der heutigen Sitzung des Wiler Stadtparlaments wurden die Mitglieder einer nicht ständigen Siebner-Kommission bekannt gegeben:
  • «Projekt Schule 2020 / Parteiwechsel beim Schulvertrag / Nachtrag I zum Schulvertrag mit der Stiftung St. Katharina»; Präsident Kilian Meyer (SP); Mitglieder Roland M. Bosshart (CVP), Christoph Gehrig (CVP), Sonja Ruckstuhl (CVP), Eugen Melliger (FDP), Nathanael Trüb (SVP) und Daniel Stutz (GRÜNE prowil).



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Parlamentarische Vorstösse


An der heutigen Sitzung des Stadtparlaments wurde folgender parlamentarischer Vorstoss eingereicht:
  • Interpellation Arber Bullakaj (SP): Überhöhte Einbürgerungsgebühren in der Stadt Wil?



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Schluss der Sitzung


Präsident Adrian Bachmann schloss die heutige Sitzung um 20.00 Uhr.

Zugehörige Objekte

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