Inhalt
Deutliches Ja zur Einbürgerung von Bekin Alimi
37 von 40 Mitgliedern des Stadtparlaments waren an der Sitzung anwesend. Entschuldigt waren Arber Bullakaj (SP), Erika Häusermann (GLP) und Jannik Schweizer (Jungfreisinnige).
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14.1. Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds des Stadtparlaments
Das Parlament hat die Gültigkeit der Wahl von Christof Kälin (SP) als Ersatzmitglied des Stadtparlaments festgestellt. Er ist Nachfolger von Marianne Mettler (SP).
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14.2. Ersatzwahl in die ständige Kommission für den Rest der Amtsdauer 2017-2020
Mitglied Werkkommission/Mitglied Bau- und Verkehrskommission
Dora Luginbühl (SP) ist aus der Werkkommission zurückgetreten. Als Nachfolger wählte das Parlament Christof Kälin (SP) ohne Gegenstimme.
Marianne Mettler (SP) ist aus dem Parlament und damit auch aus der Bau- und Verkehrskommission zurückgetreten. Als Nachfolgerin wählte das Parlament Susanne Gähwiler (SP) ohne Gegenstimme.
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14.3. Einbürgerung Bekin Alimi
Am 2. Juni 2015 reichte Bekin Alimi ein Einbürgerungsgesuch für sich, seine Ehefrau und die zwei Kinder beim Sekretariat des Einbürgerungsrates ein. Am 30. März 2016 fand das Einbürgerungsgespräch unter der Leitung eines Ausschusses des Einbürgerungsrates mit der Familie statt. Auf Empfehlung des Ausschusses erteilte der Einbürgerungsrat am 20. Mai 2016 der ganzen Familie Alimi das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht. Am 11. Juli 2016 ging eine Einsprache beim Sekretariat ein. Diese wurde vom Rat am 6. September 2016 für gültig erklärt. Infolge dieser Einsprache bat das Sekretariat Bekin Alimi um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen und holte bei der Kantonspolizei und dem Staatssekretariat für Migration, das auch beim Nachrichtendienst des Bundes NDB um Überprüfung bat, Auskünfte über die innere Sicherheit des Gesuchstellers ein. Im Einverständnis mit der Familie Alimi wurde das Gesuch der Familie getrennt behandelt, da die Einsprache nur Bekin Alimi betrifft. Mit Beschluss der Regierung des Kantons St. Gallen vom 22. August 2017 wurde den restlichen Familienmitgliedern das Kantonsbürgerrecht und damit das Bürgerrecht der Gemeinde Wil erteilt und gleichzeitig auch das Schweizer Bürgerrecht.
Die Stellungnahmen von Bekin Alimi, sowie von der Kantonspolizei, dem Nachrichtendienst des Bun-des NDB und dem Staatssekretariat für Migration SEM, sind eindeutig und lassen keine Zweifel offen an der Eignung für die Einbürgerung von Bekin Alimi. Der Einbürgerungsrat hat an der Gesamtratssitzung vom 12. September 2017 beschlossen, Bekin Alimi das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht Wil zu erteilen, da keine Sachverhalte vorliegen, welche eine Ablehnung der Einbürgerung rechtfertigen würden.
Da der Einsprecher von seiner Möglichkeit, die Einsprache zurückzuziehen keinen Gebrauch gemacht hat, entscheidet das Stadtparlament.
Antrag des Einbürgerungsrats
Bekin Alimi, geb. 2. Januar 1973, sei das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht zu erteilen.
Diskussion
Parlamentspräsident Luc Kauf erklärte, dass sich seit der Einführung des neuen Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht vom 1.1.2013 erstmalig ein Parlament mit einer Einsprache über eine Einbürgerung befasse. Er erläuterte nochmals die gesetzlichen Grundlagen und die getätigten Abklärungen. Gestützt darauf habe das Präsidium beschlossen, keine vorberatende Kommission einzusetzen und das Geschäft für diese Sitzung zu traktandieren.
Der Vizepräsident des Einbürgerungsrats, Stadtrat Dario Sulzer, äusserte sein Erstaunen über die emotionale Debatte im Vorfeld, weil ein Einbürgerungsverfahren aus Sicht der Behörden frei von Emotionen sei. Das Verfahren und die Bedingungen seien klar vorgeschrieben. Sulzer erläuterte nochmals den Ablauf des Verfahrens beim Einbürgerungskandidaten Bekin Alimi und wies auf die zahlreichen Abklärungen des Einbürgerungsrats hin. Es gebe demnach keinen Zweifel an der Einbürgerung. Sulzer verurteilte die öffentlichen Anfeindungen gegenüber dem Gesuchsteller im Rahmen dieses Verfahrens. Er bat die Parlamentarier darum, den Antrag des Einbürgerungsrats anzunehmen.
Im Namen der FDP-Fraktion verurteilte Mario Breu die im Vorfeld geführte «unpassende Islamdebat-te». Aufgrund der umfassenden Abklärungen und der vorliegenden Informationen seien die Einbürgerungskriterien erfüllt. Die FDP-Fraktion unterstütze den Antrag des Einbürgerungsrats.
Silvia Ammann erklärte im Namen der SP-Fraktion, dass das Verfahren klar geregelt sei und die Abklärungen seriös getätigt wurden. Es gebe keine Fakten, die gegen eine Einbürgerung sprächen. Deshalb unterstütze die Fraktion den Antrag des Einbürgerungsrats einstimmig.
Auch Christoph Gehrig sagte im Namen der CVP, dass es keinen seriösen Grund gebe, der Einbürgerung nicht zuzustimmen. Deshalb stimme die CVP dem Antrag des Einbürgerungsrats beinahe ge-schlossen zu.
Benjamin Büsser betonte, dass sich die SVP dafür eingesetzt habe, dass das Stadtparlament seine Entscheidung auf eine solide Basis stellen könne. Leider sei die Anhörung von Bekin Alimi und des Einsprechers nicht erlaubt worden. Die Informationen reichten der SVP nicht, um eine saubere Entscheidung zu fällen. Deshalb stimme die SVP-Fraktion der Einbürgerung nicht zu.
Eva Noger verwies im Namen der GRÜNEN prowil auf die Ausführungen von Stadtrat Dario Sulzer, welche die Fraktion unterstütze.
Jigme Shitsetsang (FDP) sagte, dass er sich persönlich zum Antrag äussern wolle. Er schliesse sich der Mehrheit an und sei für die Einbürgerung. Er sei der einzige im Parlament, der selber ein Einbürgerungsverfahren durchgemacht habe. Es gehe bei diesem Verfahren nicht um eine Islamdebatte, sondern um eine Person. Die Rechtstaatlichkeit müsse gewahrt werden.
Abstimmung
Der Antrag des Einbürgerungsrats wurde mit 26 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Bekin Alimi wird damit eingebürgert.
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14.4. Motion Benjamin Büsser (SVP) – Anpassungen des Baureglements in der Stadt Wil
Benjamin Büsser, SVP, hat zusammen mit zwei Mitunterzeichnenden eine Motion betreffend Anpas-sungen des Baureglements in der Stadt Wil eingereicht. Am 27. April 2016 sei das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) und am 27. Juni 2016 die dazugehörige Verordnung (PBV) verabschiedet worden. Durch die Anpassungen des kantonalen Gesetzes werde das Bauen im Kanton St.Gallen liberaler und fortschrittlicher gestaltet. Das neue kantonale Baugesetz sehe unter anderem keine Ausnützungsziffer und keine grossen Grenzabstände mehr vor. Die Städte und Gemeinden hätten nun innert einer Frist von 10 Jahren, die Gesetzgebung auf ihrer Stufe anzupassen.
Der Stadtrat werde eingeladen, den Prozess für die Überarbeitung des Baureglements und den Zonenplan im Jahr 2018 zu starten. Dem Stadtparlament sei bis spätestens Dezember 2022 Bericht und Antrag für eine Revision des städtischen Baureglements und Zonenplan zu unterbreiten, welches auf der Grundlage des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz basiere.
Antrag des Stadtrats
Die Motion sei nicht erheblich zu erklären.
Begründung des Stadtrats
Diverse Anpassungen im Bereich der Nutzungsplanung, der Schutzverordnung und der Zonenplanung sind bereits in Arbeit. Aus Sicht des Stadtrats unterstützt die Motion die vorbereiteten Planungen. Auch teilt er die Auffassung des Motionärs, dass die Überarbeitung des Baureglements und des Zonenplans sowie die Abstimmung auf das kantonale Planungs- und Baugesetz 2017 in nächster Zukunft initiiert werden müssen. Gestützt auf umfangreiche bestehende Grundlagen, werden die Vorbereitungsarbeiten 2018 lanciert. Das Ziel, 2022 über ein rechtkräftiges neues Baureglement mit Zonenplan zu verfügen, ist aus fachlichen Gründen gemäss Grobterminplan nicht realistisch. Die professionelle Gestaltung dieses Prozesses schliesst eine angemessene Partizipation ein und erfordert grosse Sorgfalt in genügender inhaltlicher Tiefe.
Diskussion
Motionär Benjamin Büsser (SVP) zeigte sich erfreut, dass der Stadtrat den Inhalt der Motion ausser den zeitlichen Vorgaben gutheisse. Weil aufgrund von Einsprachen der Bearbeitungsstand der kommunalen Nutzungsplanung nicht fortschreiten könne, müsse ein anderer Weg gefunden werden. Er stellte in Frage, ob die Anpassungen, welche aufgrund des neuen PBG bis 2027 gemacht werden müssten, fristgerecht erfolgen könnten. Er werde deshalb die Motion anpassen und den zeitlichen Rahmen um zwei Jahre bis Dezember 2024 verlängern. Er bat die Parlamentarier, die Motion so erheblich zu erklären.
Stadtrat Daniel Stutz, Vorsteher des Departements Bau Umwelt und Verkehr BUV, erläuterte, dass die Gemeinden mit dem neuen PBG des Kantons St. Gallen den Auftrag erhielten, den Zonenplan und weitere Regelungen bis 2027 anzupassen. Es brauche von der Stadt einen besonderen Effort, in dieser Zeit alle Planungen und Regelungen rechtskräftig zu verabschieden. Er erläuterte den geplanten zeitlichen Ablauf. Daniel Stutz erklärte, dass er sich nicht gegen die Erheblicherklärung der Motion mit dem Änderungsantrag wehren werde.
Reto Gehrig (CVP) sagte, dass die CVP die Motion mit dem Änderungsantrag grossmehrheitlich unterstütze. Man müsse nun konsequent an die Arbeit gehen, dass die kantonale Frist bis 2027 eingehalten werden könne.
Susanne Gähwiler (SP) erklärte, dass das BUV zusicherte, dass die Überarbeitung der Planungen initiiert sei. Die Fraktion wolle deshalb die Stadtplanerin nicht zusätzlich unter Druck setzen. Dem Änderungsantrag stimme die Fraktion deshalb zu.
Guido Wick (GRÜNE prowil) betonte, dass der Stadtrat, die Verwaltung und auch das Parlament Zeit brauchen für diesen umfangreichen Prozess. Die Qualität der Arbeit sei entscheidend. Schliesslich spiele es aber keine grosse Rolle, ob die Motion erheblich erklärt würde oder nicht. Die GRÜNEN prowil würden der Erheblicherklärung mit Änderungsantrag passiv zustimmen.
Abstimmung
Die Motion wurde mit dem Änderungsantrag mit 31 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen erheblich erklärt.
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14.5. Interpellation Sebastian Koller (GRÜNE, Junge Grüne & KulturfreundInnen) – Submissionsbeschwerde der WEKO betreffend «Nachhaltige Governance»
Am 16. August 2016 hat Sebastian Koller, Junge Grüne, mit vier Mitunterzeichnenden eine Interpellation mit der Überschrift «Submissionsbeschwerde der WEKO betreffend Nachhaltige Governance» eingereicht und stellt insgesamt 11 Fragen. Die beantragte Dringlicherklärung der Interpellation wurde durch das Präsidium anlässlich seiner Sitzung vom 17. August 2016 abgelehnt.
Beantwortung des Stadtrats
Der Stadtrat hat die anspruchsvolle vergaberechtliche Ausgangslage und die weiteren Schritte, na-mentlich den Vertragsabschluss mit der Sustainance GmbH, sowohl anlässlich der parlamentarischen Beratung als auch im entsprechenden Bericht und Antrag transparent dargelegt. Das Stadtparlament hat folglich im Wissen um diese Ausgangslage einem Kredit in der Höhe von 400'000 Franken mit einer klaren Mehrheit zugestimmt. Die Stadt Wil hat zur Beurteilung eine Spezialistin im öffentlichen Beschaffungswesen beigezogen. Es in der Natur eines Pilotprojekts, dass das Vorhaben erprobt und erst in der Folge das eigentliche Projekt bezüglich Umfang und Vorgehen festgelegt wird. Im Übrigen weist der Stadtrat darauf hin, dass das Parlamentsgeschäft «Nachhaltige Governance für die Stadt Wil» durch die Geschäftsprüfungskommission und anlässlich der Parlamentssitzung intensiv beraten worden ist.
Diskussion
Interpellant Sebastian Koller (Junge Grüne) nahm Bezug auf die Parlamentssitzung vom 2. Juni 2016. Die GRÜNEN prowil hätten Rückweisung beantragt, weil sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis kritisierten und aufgrund der geplanten freihändigen Vergabe. Das Vorgehen sei falsch gewesen. Das habe ein Gerichtsurteil gezeigt. Es sei die Aufgabe der GPK und des Stadtparlaments den Stadtrat zu beaufsichtigen und solche Vorhaben des Stadtrats zu verhindern. Der Stadtrat habe mit voller Absicht die Konfrontation mit der Weko gesucht. Das schade der Reputation der Stadt. Er wünsche sich, dass der Stadtrat seinen Fehler eingestehe.
Stadtpräsidentin Susanne Hartmann, Vorsteherin des Departements Dienste, Integration und Kultur DIK, hielt fest, dass das Parlament dem Vorgehen zugestimmt habe. Man nehme das Urteil zur Kenntnis und lerne natürlich auch daraus. Es zeige aber auch, dass das Submissionsrecht in solchen Fällen an seine Grenzen stosse. Es seien jederzeit alle Fakten offengelegt worden und der Stadtrat habe kommuniziert, dass es sich bei dieser Vergabe um einen Grenzfall handle. Im Nachhinein gesehen, sei der Entscheid nicht richtig gewesen.
Interpellant Sebastian Koller (Junge Grüne) stellte klar, dass die Stadt Wil verpflichtet sei, der Weko Amtshilfe zu leisten. Er könne nicht verstehen, weshalb der Stadtrat der Kommission nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt habe. Er sei nicht zufrieden mit der Antwort.
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14.6. Interpellation Benjamin Büsser (SVP) – ESP Wil West und Zentrumsentlastung Wil
Benjamin Büsser, SVP, hat am 25. Oktober 2017 mit zwei Mitunterzeichnenden eine Interpellation mit der Überschrift «ESP Wil West und Zentrumsentlastung Wil» eingereicht, in der er zu drei Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.
Beantwortung des Stadtrats
Im Zusammenspiel von nachhaltiger Siedlungsentwicklung (Innenverdichtung, ESP Wil West) und zielgerichteter Infrastrukturplanung (Massnahmen Zentrumsentlastung) wird der Standort Stadt und Region Wil weiterentwickelt. Diese Standortentwicklung funktioniert nur als Ganzes, wenn die Siedlungs- und Infrastrukturmassnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden.
Für die Standortentwicklung Stadt und Region Wil ist eine Vielzahl von politischen Gremien aller drei Staatsebenen verantwortlich. Zur Koordination aller Infrastrukturmassnahmen hat das Büro Kieliger & Gregorini, Wilen bei Wollerau, im Auftrag der Regio Wil ein Projekthandbuch erarbeitet, welches über vierzig Massnahmen umfasst. Für die Stadt Wil liegt ein grosser Massnahmenfächer mit bereits genehmigten Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm 2. Generation (2015-2018) und dem eingegebenen Agglomerationsprogramm 3. Generation vor.
Die Koordination aller Aktivitäten obliegt der Regio Wil und erfolgt auf Basis des Projekthandbuchs in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen St. Gallen und Thurgau, der Stadt Wil und den Gemeinden Rickenbach, Wilen, Sirnach und Münchwilen. Begleitend zum Projekthandbuch wurde ein Kommunikationskonzept erstellt. Die Instrumente werden derzeit erarbeitet, so dass im Sommer 2018 mit der breiten öffentlichen Kommunikation begonnen werden kann.
Diskussion
Interpellant Benjamin Büsser (SVP) bedankte sich für die detaillierten Informationen und sagte, dass er die Entwicklungen intensiv weiterverfolgen werde. Er sei zufrieden mit der Antwort.
Stadtrat Daniel Stutz, Vorsteher des Departementes Bau, Umwelt und Verkehr BUV, erklärte, dass der Bau der Netzergänzungen ab 2023 vorgesehen sei. Die Planungen dazu seien auf dem aktuellen Stand. Zudem betonte er, dass die Kommunikation in Planung sei und ab Mitte Jahr intensiviert wer-de.
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14.7. Interpellation Erwin Böhi (SVP) – Quartierschulen und Integration
Erwin Böhi, SVP, hat am 11. Januar 2018 mit 10 Mitunterzeichnenden eine Interpellation mit der Überschrift «Quartierschulen und Integration» eingereicht, in der er zu zwei Fragen eine Antwort des Stadtrats erwartet.
Beantwortung des Stadtrats
Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und -Präsidenten (VSGP) lancierte im Jahr 2017 neu das Projekt der «Quartierschulen». Die Stadt Wil entschied sich, ab Herbst 2017, wie von der VSGP vorgeschlagen, Deutschkurse nach dem Konzept «LieLa» anzubieten. In kurzer Zeit Räumlichkeiten zu finden, welche die Kriterien erfüllen, stellt eine Heraus-forderung dar. Neben privaten Anbietern wie dem Stadtsaal, wurden auch Räumlichkeiten des Hofs zu Wil, der katholischen Pfarr- und Kirchgemeinde Wil sowie der evangelischen Kirchgemeinde Wil geprüft. Die Räumlichkeiten erfüllten die Anforderungen nicht oder waren in den gewünschten Zeiträumen nicht nahtlos verfügbar.
Das Angebot der islamischen Gemeinschaft, Deutschkurse kostengünstig in einem ihrer Mehrzweckräume des islamischen Begegnungszentrums durchzuführen, wurde und wird vom Stadtrat begrüsst. Dabei handelt es sich weder um Räumlichkeiten der eigentlichen Moschee, noch handelt es sich dabei um sakrale Räumlichkeiten. Die Stadt Wil konnte dort zwischen September und Dezember 2017 zwei entsprechende Deutschkurse durchführen.
Die Planungen für die folgenden Kurse sind im Gange. Auch in diesem Prozess werden die unter-schiedlichen Raumangebote in der Stadt Wil geprüft. Mit den Zwischennutzungen im Hof zu Wil und in der Liegenschaft «Turm» ergeben sich eventuell weitere Optionen. Entscheidend für die Wahl der Räumlichkeiten sind weiterhin die Verfügbarkeit, die Höhe der Miete sowie deren Erreichbarkeit.
Diskussion
Interpellant Erwin Böhi (SVP) dankt für die detaillierte Beantwortung der Interpellation. Er bat den Stadtrat, grundsätzlich bei der Beantwortung von Interpellationen auf die langwierigen Vorbemerkungen zu verzichten. Mit der Interpellationsantwort sei er alles andere als zufrieden. Böhi wollte aber keine Diskussion auslösen. Er werde das Thema als Mitglied der Integrationskommission an der nächsten Sitzung einbringen.
Stadtpräsidentin Susanne Hartmann, Vorsteherin des Departements Dienste, Integration und Kultur DIK, störte sich daran, dass der Interpellant eine Öffnung der islamischen Gemeinschaft fordere und in solchen Fällen die Türe wieder zuschlage.
Interpellant Erwin Böhi (SVP) betonte, dass es ihm nur darum gehe, dass die Quartierschule, wo auch Flüchtlinge beschult würden, an einem neutralen Ort stattfinde, welcher nichts mit Religion zu tun habe.
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Luc Kauf gab die Zusammensetzung der nichtständigen Kommission «Kündigung des Schulvertrags mit der Stiftung Schule St. Katharina» bekannt. Diese wird präsidiert von Benjamin Büsser (SVP). Als Mitglieder in der Kommission sind Roland Bosshart (CVP), Christine Hasler (CVP), Erwin Böhi (SVP), Adrian Bachmann (FDP), Guido Wick (GRÜNE prowil) und Dora Luginbühl (SP).
An der Sitzung des Stadtparlaments vom 5. April 2018 konnten alle Traktanden behandelt werden.
Folgende parlamentarische Vorstösse wurden eingereicht:
• Interpellation von Marc Flückiger (FDP): Fragen zum Planungsstand der Unterflurbehälter in der Stadt Wil
• Interpellation von Erwin Böhi (SVP): Wird Wil vom nationalen Fernbusnetz abgehängt?
• Interpellation mit Antrag auf Dringlichkeit von Ursula Egli (SVP): Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen durch Dritte – Vereinsfreundlich oder eher Unmut Erzeuger?
• Interpellation von Benjamin Büsser (SVP): Arbeitsvergaben in der Stadt Wil
Präsident Luc Kauf schloss die Sitzung um 18.46 Uhr.