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Kanton weist aufsichtsrechtliche Anzeige gegen Stadtrat ab

25. Februar 2019
Das Departement des Innern des Kantons St.Gallen hat eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Wiler Stadtrat abgewiesen. Diese wurde von Stadtparlamentarier Sebastian Koller und den Jungen Grünen Wil-Fürstenland nach dem Erlass des Reglements über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen eingereicht. Der Entscheid ist abschliessend.

Die Anzeigeerstatter stellten sich auf den Standpunkt, der Stadtrat habe seine Kompetenzen überschritten. Das Reglement sei nicht durch den Stadtrat, sondern durch das Stadtparlament zu erlassen und dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Nachdem Sebastian Koller zwei parlamentarische Vorstösse einreichte, erhob er gemeinsam mit den Jungen Grünen Wil-Fürstenland beim Departement des Innern eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Stadtrat.

Das kantonale Departement des Innern hat nun die Anzeige vollumfänglich abgewiesen und die Argumentation der Stadtkanzlei respektive das Vorgehen des Stadtrats gestützt. Dieser sei befugt gewesen, das Reglements über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen zu erlassen. Insbesondere hält das Departement des Innern fest, dass die vorgenommene Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an den Stadtrat als zulässig und im Sinne des Gesetzgebers anzusehen sei. Der Entscheid kann nicht angefochten werden.