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Stundungsgesuch (Steuern)

Stundung bedeutet Zahlungsaufschub. Falls Sie sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der Zahlungsfrist ein Stundungsgesuch beim Steueramt einzureichen.

Informationen

Datum
18. November 2019
Herausgeber/-in
Kanton St.Gallen

Dokumente

Name
Stundungsgesuch (XLSX, 136.86 kB) Download 0 Stundungsgesuch

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