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Hauptmannshaus
Schirmorte waren Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus (Wappen an der Hausfront), die abwechslungsweise auf zwei Jahre den Hauptmann stellten, nachdem 1479 mit den Eidgenossen der Hauptmannschaftsvertrag abgeschlossen wurde. Damit verband sich die Abtei St. Gallen noch enger mit der Eidgenossenschaft. Der eidgenössische Hauptmann sollte die Abtei beraten und unterstützen und stellte eine ständige und enge Verbindung mit den Eidgenossen her. Zur Stadt Wil hatte der Hauptmann keine nähere Beziehung. Als Besitzung des Gotteshauses St. Gallen blieb Wil trotz dieses Bundes mit den Eidgenossen eine weitgehend selbständige Stadt mit dem kaiserlichen Privilieg des eigenen Gerichtsstandes.
Marktgasse 84
9500 Wil