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Hauptmannshaus

Das Hauptmannshaus war von 1551-1797 Wohn- und Amtssitz des Hauptmanns der vier Schirmorte, mit denen die Abtei St.Gallen 1451 ein ewiges Burg- und Landrecht schloss.
Das Gebäude erhielt seinen Namen von den eidgenössischen Hauptleuten, die hier 1551-1797 residierten (Fassadeninschrift), und erinnert daran, dass Wil mit dem Klosterstaat St. Gallen 1451 durch ein ewiges Burg- und Landrecht der erste der souveränen Zugewandten Orte der Eidgenossenschaft wurde.

Schirmorte waren Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus (Wappen an der Hausfront), die abwechslungsweise auf zwei Jahre den Hauptmann stellten, nachdem 1479 mit den Eidgenossen der Hauptmannschaftsvertrag abgeschlossen wurde. Damit verband sich die Abtei St. Gallen noch enger mit der Eidgenossenschaft. Der eidgenössische Hauptmann sollte die Abtei beraten und unterstützen und stellte eine ständige und enge Verbindung mit den Eidgenossen her. Zur Stadt Wil hatte der Hauptmann keine nähere Beziehung. Als Besitzung des Gotteshauses St. Gallen blieb Wil trotz dieses Bundes mit den Eidgenossen eine weitgehend selbständige Stadt mit dem kaiserlichen Privilieg des eigenen Gerichtsstandes.
Hauptmannshaus
Marktgasse 84
9500 Wil 

Öffnungszeiten

Nicht öffentlich zugänglich
Hauptmannshaus