Kopfzeile

Inhalt

Asylwesen

  • Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die kein genügendes Einkommen für den Lebensunterhalt erzielen, erhalten finanzielle Unterstützung. Der nach den Richtlinien für Asylsuchende festgelegte Satz liegt durchschnittlich 30 Prozent unter jenem für Sozialhilfe (Richtlinie der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe).
  • Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften oder in kostengünstigen Zimmern/Wohnungen.
  • Die Unterstützungskosten werden der Stadt Wil in Form von Pauschalen durch den Bund rückvergütet.

Zugehörige Objekte