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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat den Auftrag, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von minderjährigen und erwachsenen Personen zu prüfen und anzuordnen. Sie bestellt die Beiständinnen und Beistände, überwacht und begleitet deren Amtsführung. Die KESB erteilt den Beiständinnen und Beiständen die notwendigen Instruktionen, überprüft ihre Berichte und Abrechnungen und genehmigt wichtige Rechtshandlungen und Geschäfte. Die KESB ist regional organisiert, für Wil zuständig ist die KESB Wil-Uzwil.

Die KESB Wil-Uzwil erteilt Auskunft über die Massnahmen und bietet Beratung an, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet oder der Schutz einer erwachsenen Person angezeigt scheint. Sie nimmt Anträge auf Anordnung von Kindesschutzmassnahmen und Beistandschaften entgegen. Sie führt die kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Verfahren und fällt die entsprechenden Entscheide.

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