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Eingetragene Partnerschaft

Personen, welche vor dem 1. Juli 2022 eine noch bestehende eingetragene Partnerschaft beurkundet haben, können ab dem 1. Juli 2022 eine Umwandlungserklärung bei einem beliebigen schweizerischen Zivilstandsamt abgeben oder sie können die Ehe schliessen.

Personen, welche bis zum 30. Juni 2022 nicht in eingetragener Partnerschaft waren, steht ab dem 1. Juli 2022 nur noch die Eheschliessung offen.

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