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Bewilligungen für das Taxigewerbe

Die aktuelle Ausschreibung von 16 Bewilligungen A läuft noch bis zum 2. November 2021. Gesuche mit sämtlichen notwendigen Unterlagen sind fristgerecht einzureichen.

Für jeden in Betrieb gesetztes Fahrzeug sowie für jede Taxifahrerin und jeden Taxifahrer ist eine Bewilligung der Dienststelle Gewerbe und Markt einzuholen. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, müssen die einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen erfüllt werden. So muss jedes Taxi insbesondere vom kantonalen Strassenverkehrsamt als solches zugelassen sein. Die Bewilligung A (Standplatz auf öffentlichem Grund am Bahnhof) wird alle 5 Jahre öffentlich ausgeschrieben. Zur Erlangung einer Bewilligung B (Standplatz auf Privatgrund) ist unter anderem der Nachweis eines verkehrstechnisch geeigneten privaten Standplatzes erforderlich. Bewilligungen B werden nicht öffentlich ausgeschrieben.

Taxifahrende bedürfen ebenfalls eine Bewilligung der Dienststelle Gewerbe und Markt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Bewilligung ist ein den eidgenössischen Vorschriften entsprechender Führerausweis für berufsmässigen Personentransport. Im Weiteren müssen Gesuchstellende charakterlich geeignet sein und gesundheitlich in der Lage sein, ein Taxi zu führen.

Bewilligungsvoraussetzungen

Eine Bewilligung A wird einer natürlichen oder juristischen Person erteilt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin handlungsfähig ist, einen guten Leumund besitzt und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bietet. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen oder Bewerber die Zahl der zu vergebenden Bewilligungen A, so gelten folgende Zuteilungskriterien (Soll- und Musskriterien gemäss Taxireglement):

  • Gewährleistung eines vorschriftsgemässen und kundenfreundlichen Betriebs
  • Bereitschaft und Befähigung, einen 24-Stunden-Service zu bieten
  • Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge

Gesuchsunterlagen

Nebst dem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Strafregisterauszug
  • Bestätigung des Strassenverkehrsamts betreffend Administrativmassnahmen
  • ärztliche Bescheinigung
  • Kopie des Führer- und Fahrzeugausweises (Code 121)
  • Nachweis der Energieeffizienz des Fahrzeuges (Garage oder Strassenverkehrsamt)
  • Betreibungsauszug
  • vorgesehener Taxitarif
  • Arbeitsverträge aller angestellten Fahrerinnen und Fahrer
  • Einsatzplan inkl. Betriebskonzept und Umsetzung des 24-Stunden-Betriebes
  • Passfoto in digitaler Form (als jpg-File) und guter Qualität (kann auch vor Ort gemacht werden)

Ausschreibung 2022

Die ab dem 1. Januar 2022 gültigen Bewilligungen A und B sind aktuell öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig bis spätestens Dienstag, 2. November 2021, einzureichen. Zu spät eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.

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