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Mehr Geld für Solarstromanlagen

2. Dezember 2022
Am 1. Januar 2023 tritt das neue Energiefondsreglement der Stadt Wil in Kraft. Der maximale Förderbeitrag für Solarstromanlagen wird verdoppelt. Ziel dieser Anpassung ist es, den Bau grösserer Solarstromanlagen zu beschleunigen und damit das Netto-Null-Ziel der Schweiz und des Kantons St. Gallen bis zum Jahr 2050 zu unterstützen.

Im März 2022 hat das Stadtparlament dem Nachtrag II zum Energiefondsreglement zugestimmt. Diese Änderungen führen zu einem totalrevidierten Vollzugsreglement, das der Stadtrat mittlerweile genehmigt hat. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für alle eingereichten Gesuche ab diesem Datum. Die Formulare und Merkblätter sind auf der Webseite der Stadt Wil zu finden.

Im Zuge der Totalrevision führt der Stadtrat ein neues Beitragsprinzip für Solarstromanlagen ein. Im Sinne des kommunalen Klimaschutzprogramms der Stadt Wil möchte der Stadtrat den Bau von grösseren Solarstromanlagen fördern und damit den Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigen. Der maximale Förderbeitrag pro Solarstromanlage wird deshalb auf 30'000 Franken verdoppelt. Damit diese Verdoppelung finanzierbar ist, wird der Beitrag pro Kilowatt-Peak auf 300 Franken reduziert. Mit dieser Regelung können neu Solarstromanlagen mit einer Maximalleistung bis 100 Kilowatt-Peak statt wie bisher 30 Kilowatt-Peak gefördert werden. Die Beiträge für die übrigen Fördermassnahmen bleiben auf dem aktuellen Niveau.

Die Äufnung des Fonds erfolgt auf der Basis des neuen Energiefondsreglements über einen Netzzuschlag bei den Endverbrauchenden. Wie im August kommuniziert, werden alle teilnehmenden Energieversorgungsunternehmen ab Januar 2023 auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wil einen Zuschlag von 0.9 Rappen pro Kilowattstunde einziehen. Im Gegenzug sind deren Kundinnen und Kunden berechtigt, Fördergelder aus dem Energiefonds der Stadt Wil zu beziehen.

Solarstromanlage