Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Ihre Tiere (älter als drei Monate) bei der Hundekontrolle der Gemeinde zu melden.
Bitte nehmen Sie Anmeldungen sowie Meldungen betreffend Änderungen an Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes mit folgendem Formular vor.